Landesrechnungshof besteht auf Kontrolle von außen
Einige Mängel bei Prüfung des Zahlungsvollzugs in der Landesbuchhaltung
Anlässlich seiner Prüfung des Zahlungsvollzugs in der Landesbuchhaltung will der Landesrechnungshof die Abschaffung einer für ihn „nicht nachvollziehbaren" Sonderstellung, die er selbst nebst dem Landesverwaltungsgerichtshof und der Landtagsdirektion genießt. Denn während sich alle anderen Dienststellen des Landes einer Revision des Rechnungswesens durch die Landesbuchhaltung unterziehen lassen müssen, sind diese drei Stellen davon per Erlass der Finanzabteilung ausgenommen.
Der Zahlungsvollzug in der Landesbuchhaltung, insoweit dieser die Verrechnung, den Zahlungsverkehr und die Revision des Rechnungswesens betrifft, ist Inhalt des jüngsten Prüfberichts des Landesrechnungshofes unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch. Die Revision des Rechnungswesens bezieht sich aber derzeit nur auf das Amt der Landesregierung; Landesverwaltungsgericht, Landtagsdirektion und Landesrechnungshof werden nicht kontrolliert, obwohl diese auch als „haushaltsführende Stellen" gelten und von Gesetzes wegen daher prüfbar sind - doch besagter Erlass nimmt sie ausdrücklich davon aus. Auf Bundesebene existiert übrigens für deren oberste Organe, wie etwa die Parlamentsdirektion oder der Rechnungshof, keine derartige Ausnahmeregel. Daher empfiehlt der Landesrechnungshof, den betreffenden Erlass entsprechend abzuändern.
In seiner Prüfung, die die letzten zwei Jahre umfasst, legte der Landesrechnungshof auch besonderes Augenmerk auf das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem beim Zahlungsvollzug. So sollten die bestehenden Zugriffsberechtigungen auf das Haushaltsverrechnungssystem einmal im Jahr aktualisiert werden - dieser Vorschrift kamen die Dienststellen nur „unzureichend" nach. Aus technischen Gründen sind sowohl Erfassung als auch Verbuchung von Geschäftsfällen von ein- und demselben Bediensteten möglich; diese fehlende Funktionstrennung könnte zu Malversationen führen, moniert der Landesrechnungshof. Und trotz eines hohen Qualifikationserfordernisses für die Bediensteten in den haushaltsführenden Stellen besteht kein speziell dafür ausgerichtetes Schulungsangebot.
Dass zum Stichtag 31. Dezember 2024 Kundenforderungen von rund 2,5 Millionen Euro seit mehr als einem Jahr fällig waren, ruft ebenso Kritik durch den Landesrechnungshof hervor. Darüber hinaus waren die Salden der auf Nebenbüchern verwalteten Kundenforderungen unvollständig und die jährlichen Kontrollen zum Rechnungsabschluss unzureichend, was wiederum dazu führte, dass im Rechnungsabschluss 2024 Forderungen von zumindest 10,2 Millionen Euro fehlten bzw. falsch ausgewiesen waren.
Sie finden den Bericht per Klick auf "
Prüfbericht herunterladen" oder alternativ per Klick auf das grüne Informationssymbol im Bereich rechts oben als Anhang zum Download unter dem Bereich "Dokumente". Eine Zusammenfassung des Prüfberichts steht zusätzlich als
Podcast zum Herunterladen zur Verfügung. Dieser wurde vom Landesrechnungshof Steiermark autorisiert und mit "Google NotebookLM" erstellt.
