Der Landesrechnungshof führte eine Systemprüfung ausgewählter Prozesse aus dem Bereich Wohnhaussanierung mit dem Schwerpunkt Internes Kontrollsystem durch
Das Ziel dieser Prüfung war eine Beurteilung, inwieweit die Förderstelle in der Abwicklung der Förderungen der Kleinen und der Umfassenden Energetischen Sanierung Vorsorge getroffen hat, Fehler nicht entstehen zu lassen (Fehlerverhütung) oder bereits entstandene Fehler zu entdecken und in Folge zu beseitigen (Fehlerentdeckung und -beseitigung).
Der Landesrechnungshof (LRH) orientierte sich bei der Prüfung an den fünf Grundprinzipien eines Internen Kontrollsystems (IKS). Diese betreffen transparente Arbeitsabläufe, das Vier-Augen-Prinzip, die Funktionstrennung, eine an die Aufgabenerfüllung angepasste Mindestinformation der Mitarbeiter sowie Maßnahmen zur Kontrollautomatik (Prüfroutinen). Grundsätzlich sind automatisierte und vorbeugende Kontrollen verlässlicher als manuelle und aufdeckende Kontrollen.
Der Ablauf einer Systemprüfung besteht aus der Erfassung der Prozesse, dem Beurteilen des Aufbaus der in den Prozessen integrierten IKS-Verfahren sowie dem abschließenden Testen der tatsächlichen Funktionalität des IKS. Der LRH hat im Zuge dieser Prüfung den Aufbau von zehn Teilprozessen geprüft, in sechs dieser Teilprozesse wurden zusätzlich Funktionstests vorgenom-men. Der Prüfumfang betraf ein jährliches Fördervolumen von ca. € 17,2 Mio. (Basis 2014) sowie rund 3.000 positiv entschiedene Förderfälle pro Jahr.
Wesentliche Feststellungen und Empfehlungen des LRH:
- Im Rahmen von Kontrollen entdeckte Fehler sind zu dokumentieren und zu analysieren.
- Darauf aufbauend gilt es Prüfroutinen im IT-System zu implementieren.
- Die Auswahl der Stichproben für die Kontrollen sollte dem Grundsatz der Risikoorientierung entsprechen.
- Ein Vier-Augen-Prinzip ist bei der Förderabwicklung nicht verwirklicht. Dieses sollte insbesondere im Fachbereich Technik-Wohnbau gegeben sein.
- Die IT-mäßige Abwicklung der Begutachtung von Anträgen entspricht nicht den Ansprüchen an ein zeitgemäßes IT-System.
- Es besteht eine Vielzahl an Schnittstellen in den IT-Systemen der Förderabwicklung, ebenso werden Daten redundant gehalten. Daraus folgt ein inhärentes Risiko mit möglichen Wartungs-fehlern, Manipulationsmöglichkeiten sowie einem fehlenden Vier-Augen-Prinzip. Schnittstellen sind auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
- Die Pflege von förderungsentscheidenden und somit wesentlichen Stammdaten ist zum Teil unvollständig bzw. mangelhaft. Für die Erfassung von Adressdaten sollte eine Verknüpfung mit dem Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes hergestellt werden.
- Es besteht keine Schnittstelle zur Landesförderdatenbank, die dadurch derzeit erforderliche manuelle Mehrfacherfassung identer Förderdaten stellt eine potenzielle Fehlerquelle dar.
- Der derzeit rein personenbezogene Code (SNIC) für die eindeutige Identifizierung eines Förderwerbers im Sanierungsbereich sollte um einen Objekt-SNIC ergänzt werden.
- Eine umfassende und gesamthafte Risikoanalyse der bestehenden Systeme und Prozesse der Förderabwicklung ist im derzeit laufenden Risikomanagement-Projekt sicherzustellen.
- Die Aufgaben des Wohnbauförderungsbeirates sind aus Sicht des LRH zu evaluieren, da die Begutachtung von Massendaten nicht zweckmäßig ist.
Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 17. Februar 2016 dem Landtag und der Landesregierung vor.