Der LRH führte eine Querschnittsprüfung von neu errichteten Kinderbetreuungseinrichtungen in ausgewählten Gemeinden durch

Die Prüfung umfasste ausschließlich Bauvorhaben, die im Zeitraum von 2012 bis 2015 errichtet und gefördert wurden.Überprüft wurden Bauvorhaben in den Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Kirchberg an der Raab sowie Kalsdorf bei Graz. Bei den beiden erstgenannten Bauvorhaben war jeweils die Gemeinde Bauherr und Errichter, Betreiber sind externe Unternehmen. Beim Bauvorhaben in Kalsdorf bei Graz war die gemeinnützige SG Ennstal Bauherr und Errichter, Betreiber ist die Gemeinde selbst.

Bei allen drei geprüften Projekten herrschte enormer Zeitdruck, der die Gemeinden gelegentlich dazu veranlasste, das Bundesvergabegesetz zumindest bei den Vorbereitungsarbeiten bzw. bei den Planungsvergaben nicht einzuhalten. Dennoch setzten alle drei Projekteigner ihre Projekte in vorbildlicher Weise um und errichteten die Kinderbetreuungseinrichtungen ohne nennenswerte Mängel in der Ausführung teilweise in Rekordzeiten von einigen wenigen Monaten.

Bei den beiden Projekten, welche die Gemeinden als Bauherr umsetzten, erfolgten die Dokumentation und Archivierung der Bauakte auf unterschiedliche Weise. Große Teile der Originalunterlagen und viele baurelevante Dokumente wurden bei den planenden Architektur- bzw. Ingenieurbüros archiviert. Der LRH empfahl in diesem Zusammenhang, Bauakten für gemeindeeigene Bauvorhaben in den Gemeindeämtern selbst zu archivieren und Originalangebote und die damit zusammenhängenden Unterlagen zur Dokumentation der Ordnungsmäßigkeit des Vergabevorgangs gesichert aufzubewahren. Auch lag bei diesen beiden Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine rechtsgültige Benützungsbewilligung vor.

Bei den beiden gemeindeeigenen Bauvorhaben kritisierte der LRH zudem, dass Planung und Örtliche Bauaufsicht in ein und dieselben Hände gelegt wurden. Der LRH empfiehlt bei Projekten dieser Größenordnung die getrennte Vergabe, um eine zusätzliche Kontrollebene zu schaffen und dadurch das Vier-Augen-Prinzip zu wahren.
Bei Betrachtung der bereinigten Projektkennwerte war feststellbar, dass der Kindergarten Kalsdorf Süd, welcher von der SG Ennstal errichtet wurde, die geringsten Errichtungskosten bezogen auf die Bruttogrundfläche aufwies. Anders verhielt es sich bei der Nutzfläche je Kinderbetreuungsplatz. Hier lag der geringste Flächenbedarf beim Projekt in Kirchberg an der Raab. Den höchsten Flächenbedarf wies das Kalsdorfer Projekt auf.

Beim Vergleich der Kostenkennwerte waren keine auffallenden Abweichungen festzustellen. Das Projekt in Feldkirchen bei Graz hatte prozentuell gesehen die höchsten Honorarkosten sowie die höchsten Kosten für die Außenanlagen. Beim Projekt in Kirchberg an der Raab sind prozentuell die höchsten Kosten für die Einrichtung angefallen. Das Projekt in Kalsdorf bei Graz war lediglich bei den Nebenleistungen am teuersten. Bei der ausschließlichen Betrachtung der Bauwerkskosten war eine durchschnittliche Kostenverteilung zu beobachten.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 25. Jänner 2017 dem jeweiligen Gemeinderat, dem Landtag und der Landesregierung vor.

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