Ratten: Großer Bericht für kleine Gemeinde

Landesrechnungshof durchleuchtete Gebarung der oststeirischen Ortschaft

Beträchtliche Ausgaben für das Freizeitzentrum, Unvereinbarkeiten bei Bauvorhaben und ein großzügiger Umgang bei der Personalverwaltung - der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch wurde bei einer Gebarungsprüfung der Gemeinde Ratten (politischer Bezirk Weiz) gleich an mehreren Stellen fündig. Das Resultat daraus mündete in einen Prüfbericht, der insgesamt 123 Seiten umfasst.

Die etwas mehr als 1.000 Einwohner zählende Ortschaft Ratten bekam heuer Besuch von den Prüfern des LRH, die sich mit der Gemeindegebarung der Jahre 2014 bis 2017 intensiv auseinandersetzten. Und sie stießen dabei auf eine Reihe von Unzulänglichkeiten. So stehen etwa den Einnahmen des gemeindeeigenen Freizeitzentrums beträchtliche Ausgaben gegenüber, was zu einem jährlichen Abgang zwischen 70.000 und 80.000 Euro führte. Daher empfiehlt der LRH,  insbesondere die Energiekosten, die rund die Hälfte der Ausgaben ausmachen,  auf Einsparungspotenziale zu analysieren.

Weiters stellte der LRH fest, dass der Bausachverständige der Gemeinde beim Vorhaben „Generalsanierung Neue Mittelschule" auch als Konsulent und später auch für die Örtliche Bauaufsicht tätig war. Dass er zugleich bei jenem Unternehmen als Prokurist tätig war, das neben den Baumeistertätigkeiten auch eine Reihe anderer Arbeiten durchführte, bewerten die Prüfer als „grobe Unvereinbarkeit der Verantwortlichkeiten". Auch fiel den Prüfern auf, dass besagtes Unternehmen bis auf eine einzige alle anderen Ausschreibungen gewonnen und dadurch 60 Prozent der gesamten Auftragssumme umgesetzt hatte.

Auch beim Personalwesen stießen die Prüfer auf mehrere Mängel, die zu etlichen Empfehlungen des LRH an den Bürgermeister führten. So wurden beispielsweise Mehrleistungszulagen gewährt - dennoch wurden zusätzlich Überstunden ausbezahlt, ohne entsprechende Abzüge vorzunehmen. Überdies wurden bei den Gemeindebediensteten unverhältnismäßig hohe Bestände an Zeitguthaben und Resturlauben festgestellt, die gesetzlichen Verfallsbestimmungen jedoch nicht berücksichtigt.

 

Rückfragen: Josef Reinprecht 0664 / 85 00 187

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