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Landesrechnungshof Steiermark

Willkommen beim Landesrechnungshof Steiermark!

Der Landesrechnungshof in der Steiermark wurde als erster unabhängiger Landesrechnungshof in Österreich am 29. Juni 1982 eingerichtet und unterstützt als weisungsungebundenes Organ des Landtages den Landtag Steiermark in seiner parlamentarischen Kontrollfunktion.

Der Landesrechnungshof erfüllt die verfassungsgesetzlich vorgesehenen, umfangreichen Aufgaben der finanziellen und wirtschaftlichen Kontrolle im Land Steiermark. Der Prüfbereich umfasst die gesamte Landesverwaltung sowie ausgelagerte Beteiligungen, an denen das Land mit mindestens 25 % finanziell beteiligt ist. Der Landesrechnungshof prüft die Gebarung des Landes auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Seine Aufgabe ist es, für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen und Verbesserungen anzuregen.

Projektkontrolle

Als Besonderheit der österreichischen Rechnungskontrollbehörden kontrolliert der Landesrechnungshof vor Projektbeginn die Kosten von Großprojekten. Nach Baubeginn von Großprojekten obliegt dem Landesrechnungshof die laufende Kontrolle der Gesamtkosten in Form einer Kostenverfolgung.

Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht 2024
Tätigkeitsbericht 2024

Rechtsgrundlagen

Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und Aufgabenstellung des Landesrechnungshofes bildet grundsätzlich der 4. Abschnitt des Landes-Verfassungsgesetzes 2010 (L-VG), Art. 46 bis 67. Weiters relevant sind die Art 19, 19a, 22, 23 und 41.

Informationsfilm - Landesrechnungshof

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Film abspielen© Kommunikation Steiermark

Kontakt

  • Landtag Steiermark - Landesrechnungshof
  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
  • E-Mail
  • Trauttmansdorffgasse 2
    8010 Graz

PALLAST - Public

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