Tätigkeitsbericht 2014
LRH-Direktorin Kraker zieht Bilanz über die umfangreiche Kontrollarbeit im Jahr 2014:
• 20 Prüfungen wurden dem Landtag vorgelegt
• Umsetzungsgrad von Empfehlungen konnte um 21% erhöht werden
• Wesentliche Aufgabenerweiterung mit Haushaltsreform und
Gemeindeprüfkompetenz
Landtagspräsident Majcen:
Erstmals wird der Tätigkeitsbericht des LRH auch dem Landtag zur Behandlung vorgelegt.
Die Leiterin des LRH übergab dem Landtagspräsidenten Franz Majcen den Tätigkeitsbericht des LRH für das Kalenderjahr 2014, der bis zum 31. März des Folgejahres dem Landtag vorzulegen ist.
Der Tätigkeitsbericht 2014 gibt einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Aktivitäten und Prüfergebnisse des LRH im abgelaufenen Jahr 2014. Der LRH Steiermark steigerte seine Berichtstätigkeit von 16 Berichten im Jahr 2013 auf 19 Berichte im Jahr 2014, die im Kontrollausschuss behandelt und vom Landtag zur Kenntnis genommen wurden. Zudem hat der LRH erstmals eine umfassende Stellungnahme zu den Angaben zur Wirkungsorientierung dem Finanzausschuss vorgelegt und auf freiwilliger Basis bereits einen ersten Tätigkeitsbericht für 2013 erstellt. Die Umsetzungsquote an Hand der Auswertung von Maßnahmenberichten stieg von 38% im Jahr 2013 auf 59% im Jahr 2014, weitere 17% der Empfehlungen sind in Umsetzung.
Der LRH erhält mit der Novellierung der Landesverfassung eine umfassende Gemeindeprüfkompetenz für Gemeinden unter 10 000 EW und neue Aufgaben im Zusammenhang mit Wirkungsorientierung und Rechnungsabschluss. Auch die zeitnahe Veröffentlichung von Prüfberichten durch den LRH bereits mit Vorlage an den Landtag ist ab Juni dieses Jahres verfassungsrechtlich vorgesehen.
„Die Anforderungen an den LRH haben sich mit den neuen Aufgaben und Herausforderungen stark erhöht. Der LRH Steiermark greift diese ambitioniert auf und fühlt sich einer qualitätsvollen, unabhängigen Kontrolle verpflichtet. Die Kontrolltätigkeit des LRH Steiermark ist wirksam und findet Beachtung. Die Arbeit des LRH hat den Zweck, eine transparente Verwaltungsführung und den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln herbeizuführen. Auch der jährliche Tätigkeitsbericht soll zu dieser Transparenz beitragen.", stellte Kraker fest.
Zukünftig wünscht sich Kraker eine unmittelbare technische Möglichkeit, die Stellungnahme zur Wirkungsorientierung in den Budgetentwurf einzufügen und hielte es auch für sinnvoll, wenn diese Stellungnahme dem gesamten Landtag und nicht nur dem Finanzausschuss vorgelegt werden könnte. „Denn der LRH ist Hilfsorgan des gesamten Landtages und nicht nur eines Teils desselben", meinte die Leiterin des LRH Steiermark.
Landtagspräsident Franz Majcen hob die Rolle des LRH im Zusammenhang mit der finanziellen und wirtschaftlichen Kontrolle im Land Steiermark hervor. Zum Tätigkeitsbericht stellte er fest:
„Das ist der Beginn einer intensivierten Information an den Landtag Steiermark, denn erstmals wird der Tätigkeitsbericht des LRH auch dem Landtag zur Behandlung vorgelegt."