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Der Landesrechnungshof überprüfte den Verein IHB

Der Landesrechnungshof (LRH) überprüfte den Verein zur Beratung, Unterstützung und Begleitung von Behörden sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen zur Ermittlung deren individuellen Hilfebedarfs (Verein IHB).

Die Hauptaufgabe des Vereins liegt im Wesentlichen in der Erstellung von Gutachten im Rahmen von Verfahren nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG) im Auftrag der 12 Bezirkshauptmannschaften (BH) und des Magistrats Graz.

Die Landesregierung hat nach dem StBHG für die Einrichtung von Sachverständigenteams für einen oder mehrere Bezirke zu sorgen. Der Verein IHB, bei dem die Sachverständigenteams angesiedelt sind, wird zunächst ausschließlich durch Landesmittel finanziert, wobei im Prüfzeitraum die jährliche Mittelzuweisung € 1,2 Mio. betrug.

Abgesehen von der jährlichen Mittelzuweisung durch das Land gibt es keine direkte Einflussmöglichkeit des Landes auf die geprüfte Stelle.

Der Begutachtungsprozess nach dem StBHG wurde von verschiedenen Seiten beleuchtet; eine prozessartige Beschreibung des Ablaufes liegt vor, diese ist nachvollziehbar und entspricht der Praxis. Die Anzahl der erstellten Gutachten ist im Prüfzeitraum um 21,8 % gestiegen.

In den folgenden Bereichen wurden Verbesserungspotenziale aufgezeigt: Personal (Gleichstellung mit Landesbediensteten), Leistungsentwicklung (Priorisierung), Kostentragung (Herstellung von Gesetzeskonformität), Qualität (Maßnahmen zur Qualitätssicherung), Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Landes sowie Daten-schutz.

Der Verein IHB verfügt über erhebliche finanzielle Reserven, die aus nicht verbrauchten Mittelzuweisungen durch das Land gespeist werden und auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden sollten.

Der LRH anerkennt, dass der Verein bislang die ständig steigende Anzahl an Gutachtensaufträgen der Behörden zufriedenstellend bewältigt hat. Die Novellierung der StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO) bzw. die Einstellung der Aktivitäten des Sozialministeriumservice in den Bereichen Schulassistenz und Begutachtung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen stellt den Verein IHB vor neue Herausforderungen.

Der LRH hält es für nicht zweckmäßig, Kernaufgaben des Landes auf Vereine auszulagern. Daher sollte geprüft werden, das Aufgaben- und Leistungsspektrum des Vereins IHB organisatorisch, personell und räumlich in die Landesverwaltung einzugliedern. Auf Ebene einer BH sollten IHB-Kompetenzteams eingerichtet werden, die Begutachtungen nach dem StBHG nach einheitlichen Kriterien als amtliche Sachverständigenteams vornehmen.

Sollte die Vereinslösung dennoch beibehalten werden, dann wird empfohlen, die Zuteilung von finanziellen Mitteln an den Verein durch eine Personal- und Sachmittelzuweisung seitens des Landes weitgehend zu ersetzen, die Statuten zu überarbeiten und eine Finanzierungs- und Leistungsvereinbarung abzuschließen.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 20. Jänner 2016 dem Landtag und der Landesregierung vor.

Kontakt

  • Landtag Steiermark - Landesrechnungshof
  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
  • E-Mail
  • Trauttmansdorffgasse 2
    8010 Graz

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