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Prüfberichte

Der Landesrechnungshof übermittelt gemäß Art. 52 Abs. 2 Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) idgF dem Landtag und der Landesregierung Prüfberichte unter Einarbeitung der eingelangten Stellungnahmen einschließlich einer allfälligen Gegenäußerung.

Diese Prüfberichte sind nach der Übermittlung im Internet zu veröffentlichen.

Dabei ist der Landesrechnungshof zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, verpflichtet.

Kontakt

  • Landtag Steiermark - Landesrechnungshof
  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
  • E-Mail
  • Trauttmansdorffgasse 2
    8010 Graz

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Die Amoktat in Graz macht das Land Steiermark tief betroffen.

Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen Betroffenen.

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