Der Landesrechnungshof überprüfte die Sanierung von Abwasserbeseitigungsanlagen
Der Landesrechnungshof hat die Sanierung von Abwasserbeseitigungsanlagen im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2016 geprüft. Der Hauptteil der Prüfung bezog sich auf die Bedarfsermittlung mittels Digitalem Kanalkataster. Zusätzlich wurde die konkrete Umsetzung anhand von zwei Bauprojekten kontrolliert.
Aufgrund der Altersstruktur des Kanalnetzes wird dem Thema Erhaltungsmanagement künftig verstärkt Bedeutung zukommen. Das Land Steiermark und der Bund fördern die Errichtung und die Sanierung von Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstellung eines Digitalen Kanalkatasters.
Im Rahmen der Erstellung des Digitalen Kanalkatasters strebt das Land eine flächendeckende Erfassung des Zustandes der Kanalanlagen an. Dies stellt eine wichtige Grundlage für ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement dar. Dazu müssen laufend aktualisierte Daten herangezogen werden. Zeitlich abgestimmte Reparaturen, Sanierungen und Erneuerungen der Kanalanlagen sind für die Funktions- und Werterhaltung wesentlich.
Mit Schulungsmaßnahmen sollte die Bewusstseinsbildung für die Einsatzmöglichkeiten des Digitalen Kanalkatasters bei den befassten Mitarbeitern der Kanalbetreiber vertieft und ausgebaut werden.
Für die Ermittlung des künftigen steiermarkweiten Reinvestitionsbedarfs gibt es unterschiedliche Datengrundlagen. Die im Landesbudget angeführte Summe deckt den künftigen Bedarf nicht vollständig ab. Reinvestitionspläne, die die Basis für eine Erhaltungsstrategie darstellen, sind weitgehend noch nicht vorhanden.
Die Abwicklung der Förderung ist für Förderungsgeber und Förderungsnehmer aufwendig. Der Umstand, dass Land und Bund fördern, verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Von 16 überprüften Projekten des Digitalen Kanalkatasters, die Gemeinden und Gemeindeverbände betrafen, war bei sechs der Vergabeprozess nicht nachvollziehbar. Bei zehn Projekten wurden vertraglich festgelegte Fristen nicht eingehalten. Fünf Projekte wurden teurer abgerechnet als vorgesehen. Die erhobenen Daten waren bei sechs Projekten nicht im Geo-Informations-system des Landes verfügbar.
Die zwei überprüften Bauprojekte wurden entsprechend geplant und ausgeführt. Die Ausschreibung erfolgte jedoch vor dem Vorliegen der Bescheide. Bei einem Projekt wurden umfangreiche Zusatzleistungen im Rahmen der Erstvergabe erbracht. Diese wären gesondert zu beauftragen gewesen.
Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 18. Jänner 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.