Der Landesrechnungshof führte eine Folgeprüfung der Einrichtung Aufwind durch
Der Landesrechnungshof führte im Jahr 2014 eine Prüfung betreffend die Gebarung, Organisation und Auslastung der Einrichtung Aufwind - Zentrum für Wohnen und Ausbildung im Zeitraum 2011 bis 2014 durch.
Kinder und Jugendliche, die im Alter zwischen 11 und 18 Jahren (in Ausnahmefällen bis zum 21. Lebensjahr) einer Fremdunterbringung bedürfen, werden in der Einrichtung betreut. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden durch stationäre, mobile und/oder ambulante Leistungsangebote unterstützt bzw. gefördert.
Da der seinerzeitige Prüfbericht Verbesserungsvorschläge enthielt, hatte die Landesregierung sechs Monate nach dessen Behandlung im Landtag dem Kontrollausschuss zu berichten, welche Maßnahmen getroffen wurden (Maßnahmenbericht).
Der LRH ist gemeinsam mit dem Kontrollausschuss und den überprüften Stellen bemüht, den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel sowie die ehestmögliche Umsetzung der aufgezeigten Einsparungspotentiale sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde die nachhaltige Umsetzung der Empfehlungen evaluiert, um gleichzeitig auch die Wirksamkeit von Gebarungsüberprüfungen zu verstärken (Umsetzungskontrolle).
In der vorliegenden Folgeprüfung wurde der Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht des Jahres 2014 erhoben. Von den insgesamt 17 Empfehlungen wurden
- 13 Empfehlungen vollständig umgesetzt (rund 76 %),
- 3 Empfehlungen teilweise umgesetzt bzw. sind in Umsetzung (rund 18 %) und
- 1 Empfehlung wurde nicht umgesetzt (rund 6 %).
Eingangs wird angemerkt, dass die Gesamtfertigstellung des Neu- und Umbauprojektes „Aufwind" im September 2016 erfolgte.
Zu den seinerzeitigen Empfehlungen hinsichtlich der Einrichtung einer niederschwelligen externen Ansprechstelle für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche und hinsichtlich der Einhaltung von institutionell vereinheitlichten Verhaltensweisen zum Sicherheitsmanagement und zur Gefährdungs- und Gewaltprävention in den sozialen Betrieben des Landes wurde mitgeteilt, dass eine Richtlinie für Sicherheitsmanagement auf Grundlage des Projektes „Sicherheitsmanagement in sozialpädagogischen Einrichtungen" (SiMSE) ausgearbeitet werden soll .
Bei Neuaufnahmen im pädagogischen Bereich sollen die von der Durchführungsverordnung geforderten Qualifikationen entsprechend Berücksichtigung finden.
Weiters wurde zugesagt, dass die jährlich geforderten Mitarbeiterorientierungsgespräche nach einer entsprechenden Schulung durchgeführt werden sollen.
Die vom LRH ausgesprochenen Empfehlungen hinsichtlich Budget, Personal, Inventar und Beschaffung, Küche und Verpflegswirtschaft sowie Generalsanierung wurden bereits umgesetzt.
Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 20. Dezember 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.