Unschärfen bei Kosten für Beratungsleistungen
Landesrechnungshof prüfte die Landwirtschaftskammer
Der Umgang mit Landesmitteln durch die Landwirtschaftskammer wurde in den letzten Monaten von Prüfern des Landesrechnungshofes (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch ins Visier genommen, nun liegt deren Bericht vor. Das Fazit: Im Personalbereich, bei der finanziellen Abwicklung oder bei Beratungen werde grundsätzlich gute Arbeit geleistet. Heikel stellt sich hingegen die Situation bei der Abgeltung dieser Beratungsleistungen dar. Auch bei personellen Verflechtungen zu Verbänden, Vereinen oder Betrieben gilt es aus Sicht des LRH, schärfere Trennlinien zu setzen.
Innerhalb des Prüfzeitraums (2014-2016) wurden zwischen dem Land Steiermark und der Landwirtschaftskammer Vereinbarungen über Kostenersätze in der Höhe von mehr als 50 Millionen Euro abgeschlossen, 92 Prozent davon für Personalaufwendungen. Diese bestanden zu mehr als zwei Drittel allein für Beratungsleistungen. Die Prüfer des LRH gehen anhand dieser Größenordnung davon aus, dass dabei nicht nur Kosten refundiert wurden, die sich aus den vom Land an die Kammer übertragenen Aufgaben ergeben. Vielmehr gelangen sie zur Ansicht, dass hier auch Beratungen mitfinanziert wurden, für die eigentlich ohnehin die Kammer zuständig gewesen wäre. Der LRH regt daher eine deutlichere Abgrenzung hinsichtlich der Beratungsleistungen der Landwirtschaftskammer sowohl im übertragenen als auch im eigenen Wirkungsbereich an.
Auch bei Verbindungen zu Verbänden, Vereinen und Betrieben fordert der LRH konkrete Nachschärfungen ein. Denn laut Prüfbericht existieren „komplexe Vernetzungsstrukturen", wobei Kammer-Mitarbeiter im Zuge ihrer täglichen Aufgabenerfüllung Tätigkeiten für andere Organisationen wahrzunehmen haben, unter anderem auch für solche, die von der Kammer Förderungen erhalten. Deshalb empfiehlt der LRH, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Bearbeitung von Förderungsanträgen mit konkreten internen Compliance-Regelungen zu ergänzen. Auch sollten durch die Kammer Art und Ausmaß der tatsächlichen Leistungserbringung an Dritte erhoben werden, um die bestehende Kostentragung, den Ressourceneinsatz und die Wirkung der Personalbereitstellung neu zu bewerten.
Eine durchwegs positive Entwicklung attestieren die Prüfer den Jahresabschlüssen der Landwirtschaftskammer, wobei rund die Hälfte ihrer Erträge die Kostenabgeltung durch die öffentliche Hand (Land und Bund) betrug.
Rückfragen: Josef Reinprecht 0664 / 85 00 187