Schelte des LRH am Verein IHB zeigte Wirkung
Nur eine von 38 Empfehlungen aus dem letzten Prüfbericht nicht umgesetzt
Die Schelte des Landesrechnungshofes (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch am „Verein zur Beratung, Unterstützung und Begleitung von Behörden zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung" - kurz: Verein IHB - hat offenbar gewirkt: Von den 38 Empfehlungen des LRH aus dem Prüfbericht 2016 wurden mittlerweile 37 umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.
Nur einer einzigen Empfehlung, nämlich die nicht gesetzeskonforme Praxis zu korrigieren, dass das Land bei der Kostentragung für Gutachten anstelle der Sozialhilfeverbände in Vorleistung tritt, wurde nicht Folge geleistet. Als Grund dafür wurde seitens der zuständigen Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration (A11 - ressortverantwortlich Landesrätin Doris Kampus) angegeben, dass sich „das derzeitige Vorgehen als praktikabel und zweckmäßig erwiesen" habe. Aus diesem Grund empfiehlt der LRH, das Steiermärkische Behindertengesetz entsprechend anzupassen, damit in Zukunft alles seine Richtigkeit hat.
Auch wurde 2016 die Empfehlung ausgesprochen, die bestehenden Dienstverträge des Vereins IHB an das Landesdienstrecht anzupassen. Daraufhin wurde seitens der A11 ein externes Beratungsunternehmen mit einer betriebswirtschaftlichen Vergleichsrechnung beauftragt. Das Ergebnis führte dazu, dass die Vereinslösung beibehalten wurde und keine Eingliederung der Mitglieder des Vereins IHB in den Landesdienst erfolgte und somit die bestehenden Dienstverträge aufrecht blieben.
In dem nun vorliegenden Bericht über die Folgeprüfung des Vereins IHB finden sich dennoch einige Kritikpunkte, vor allem bei den Personalagenden: So gibt es noch Verbesserungspotenzial bei der Sicherstellung und Erfassung des Fort- und Weiterbildungsbedarfs, beim Abbau der Resturlaube sowie bei der Antragstellung und Dokumentation von Dienstreisen.
Rückfragen: Josef Reinprecht 0664 / 85 00 187