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Kein Risiko im Umgang mit Steuergeld

Positiver Landesrechnungshof-Bericht über die Finanzgebarung des Landes

In einer Folgeprüfung untersuchte der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch, ob das Land Steiermark im Umgang mit öffentlichen Mitteln Risiken vermeidet, also die „risikoaverse Finanzgebarung", wie es von Fachleuten bezeichnet wird - mit einem ausgesprochen positiven Resultat.

Wurde schon im Vorjahr der Finanzabteilung  des Landes ein gutes Zeugnis ausgestellt, so fällt heuer das Urteil noch besser aus: Von den 22 Empfehlungen der ersten Prüfung sind mittlerweile alle vollständig umgesetzt oder in Umsetzung. Somit steht günstigen Darlehensaufnahmen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) auch künftig  nichts im Wege.

Dass Procedere sieht nämlich vor, dass die Bundesländer den Nachweis einer risikoaversen Finanzgebarung erbringen müssen, wollen sie über die ÖBFA zu günstigen Konditionen Darlehen aufnehmen. Der nun veröffentlichte Bericht des LRH bildet die Grundlage für den Landtag Steiermark, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Im Prüfbericht wird dem Land bescheinigt, die gesetzlichen Voraussetzungen im Wesentlichen zu erfüllen, sodass „hinsichtlich einer Beschlussfassung durch den Landtag keine Bedenken vorliegen".

Lobend wird von den LRH-Prüfern hervorgehoben, dass per Verordnung das Eingehen vermeidbarer Risiken vollständig verboten und das Liquiditätsmanagement in die strategische Planung aufgenommen wurde. Überdies wurden die Empfehlungen des LRH umgesetzt, die auf die Schulden- und Veranlagungsstrategie abzielten. Zusätzlichen Handlungsbedarf ortete der LRH nur mehr an Nebenfronten, doch auch diese sind mittlerweile begradigt: Der Empfehlung, die Stellenbeschreibungen zu aktualisieren, um einheitliche Stellvertreter-Regelungen zu gewährleisten, sei in der Zwischenzeit entsprochen worden, teilt der zuständige Finanzlandesrat Anton Lang in seiner Stellungnahme mit.

Dokumente

  • Prüfbericht risikoaverse Finanzgebarung 
    (2 MB!)

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