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LRH empfiehlt Neuordnung der Bedarfszuweisungen

Neue Verträge reduzierten den finanziellen Aufwand für die öffentliche Hand

Recht zufriedenstellend fiel aus Sicht des Landesrechnungshofes (LRH) seine Folgeprüfung der Gemeindeaufsicht aus. Denn sämtliche Empfehlungen aus dem Bericht der Erstprüfung im Jahr 2017 wurden mittlerweile ganz bzw. teilweise umgesetzt oder befinden sich noch in Umsetzung. Trotzdem ortet der LRH noch gewissen Nachholbedarf, was die Gebarungsprüfungen durch die Gemeindeaufsicht und die Bedarfszuweisungsmittel betrifft.

Das Referat „Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten", organisatorisch der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau zugeordnet, wurde sieben Jahre nach der Erstprüfung erneut durch den LRH (unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch) für eine Folgeprüfung herangezogen. Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen: Immerhin wurden von den 54 Empfehlungen aus dem Erstbericht 36 vollständig umgesetzt und weitere zehn teilweise bzw. sind in Umsetzung. Acht Empfehlungen wurden als nicht mehr relevant bewertet.

Bei den teilweise umgesetzten Empfehlungen empfiehlt der LRH erneut, die Gebarungsprüfungen für sechs langjährig nicht geprüfte Gemeinden abzuschließen. Außerdem drängt der LRH darauf, ab heuer jedenfalls 30 Gebarungsprüfungen pro Jahr durchzuführen und dies so lange fortzusetzen, bis die Rückstände aus dem Beobachtungszeitraum 2020 bis 2023 aufgeholt sind, um die Vorgabe des zehnjährigen Mindestprüfintervalls zu erfüllen. Gleichzeitig wird aber auch eingeräumt, dass diese Mängel auch durch Ereignisse wie die Covid-19-Pandemie oder die Umsetzung des neuen Gemeindehaushaltsrechts begründet werden können.

Weiteren Handlungsbedarf ortet der LRH bei der für ihn sachlich nicht nachvollziehbaren getrennten Verwaltung für die Bedarfszuweisungen durch zwei Regierungsmitglieder auf Basis von der politischen Parteizugehörigkeit des jeweiligen Bürgermeisters. Stattdessen möge auf die „parteipolitische Vortrennung" der Finanzmittel verzichtet und die Bedarfszuweisungen in einem gemeinsamen Budget verwaltet werden.

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  • Prüfbericht Folgeprüfung Gemeindeaufsicht 
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