Ausgeprägtes Stadt-Land-Gefälle bei Kinderbetreuung
Senkung der Gruppengröße reduzierte das Angebot um mehr als 500 Plätze
Das System der vorschulischen Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark, also das (Platz-)Angebot bei Kinderkrippen, Kindergärten und Tageseltern, interessierte den Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch bei seiner jüngsten Prüfung. Das Fazit: Trotz großer Bemühungen von Land und Gemeinden herrscht noch gehöriger Aufholbedarf zum Wohle der jüngsten Generation und derer Angehörigen.
So stellten die Prüfer des Landesrechnungshofes fest, dass für die Altersgruppe der Kinder bis zu drei Jahren die Betreuungsquote kontinuierlich anstieg, aber im Bundesländervergleich deutlich hinterherhinkt. Daher wird empfohlen, in Regionen mit besonders niedrigen Betreuungsquoten die Schaffung entsprechender Plätze zu forcieren. Was das ganztägige Betreuungsangebot in diesem Alterssegment betrifft, ortet der Landesrechnungshof außerdem ein ausgeprägtes Stadt-Land-Gefälle.
Seit dem Kindergartenjahr 2023/24 wird die Gruppengröße von 25 Plätzen - gesetzlich festgelegt - um je einen Platz pro Jahr reduziert; dadurch sank das Platzangebot für Drei- bis Fünfjährige in diesem Kindergartenjahr um 529 Plätze. Diesen Wegfall durch neue Plätze oder durch Anstellung von zusätzlichem Personal zu kompensieren, ist nicht gelungen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gruppengrößen in Kindergärten bis 2027/28 jährlich weiter verkleinert werden (auf höchstens 20 Plätze), regt der Landesrechnungshof an, die Maßnahmen zur Sicherung des Platzangebotes deutlich zu verstärken. Da der Bund für zusätzliche Plätze keine Zweckzuschüsse mehr gewährt, muss das Land mit eigenen Mitteln dafür einspringen.
Positiv betrachtet wird das „Steirische Kinderportal", eine seit Jahresbeginn eingeführte Online-Plattform, die eine benutzerfreundliche, transparente und zentrale Vormerkung für passende Betreuungsplätze ermöglichen soll. Dadurch werde die landesweite Nachfrage erstmals zentral sichtbar, so der Landesrechnungshof. Die Funktionen dieses Portals seien zu nutzen, der Bedarf zu erheben und mit dem regionalen Betreuungsangebot abzustimmen. Auch die vor zwei Jahren eingeführte Möglichkeit, Kinder durch Tageseltern in gemeindeeigenen Räumen zu betreuen, wird positiv bewertet, sofern damit ein kurzfristiger und begrenzter Mehrbedarf gedeckt wird, ohne institutionelle Einrichtungen auszubauen.