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Keinerlei Beschwerde über das Beschwerdemanagement

Empfehlungen des LRH aus dem Erstbericht überwiegend umgesetzt

Sozusagen beschwerdefrei verlief die Folgeprüfung des Landesrechnungshofes (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch über das Beschwerdemanagement im Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Denn es wurden nicht nur von den neun wesentlichen Empfehlungen des Erstberichtes aus dem Jahr 2017 sieben bzw. 77,8 Prozent vollständig umgesetzt und die restlichen beiden teilweise, sondern im aktuellen Folgebericht waren auch keine zusätzlichen Empfehlungen für weitere Maßnahmen notwendig.

Der Landesrechnungshof attestiert dem Land Steiermark, dass unter Berücksichtigung der Anzahl der einlangenden Beschwerden in allen Abteilungen ein effektives Beschwerdemanagement zur Anwendung kommt. Dies trage maßgeblich zur kontinuierlichen Verbesserung der öffentlichen Dienstleistung bei und fördere nachhaltig die Zufriedenheit der Bürger, heißt es im jüngsten Prüfbericht wörtlich.

Jährlich werden im Seminarprogramm der Landesverwaltungsakademie Schulungen zum Beschwerdemanagement angeboten. Die Landesamtsdirektion und die meisten Dienststellen des Landes werten statistische Daten über Beschwerden auch direkt aus, und in Einzelfällen finden auch Kunden- bzw. Parteienbefragungen dazu statt, stellt der Landesrechnungshof fest.

Dokumente

  • Beschwerdemanagement im Amt der Landesregierung - Folgeprüfung

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