Wahlwerbungsausgaben - Landtagswahl 2024
Der Landesrechnungshof Steiermark überprüfte die Wahlwerbungsausgaben der politischen Parteien für die Landtagswahl 2024 gemäß dem Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz.
Der vorliegende Bericht wurde gemäß § 15b Abs. 4 Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz am 18. September 2025 der Landesregierung übermittelt. Der Landesrechnungshof hat gemäß § 15b Abs. 5 Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz diesen Bericht auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
Sie finden den Bericht per Klick auf
"Prüfbericht herunterladen" oder alternativ per Klick auf das grüne Informationssymbol im Bereich rechts oben als Anhang zum Download unter dem Bereich "Dokumente".
