Wahlwerbungsausgaben - Landtagswahl 2024
Der Landesrechnungshof Steiermark überprüfte die Wahlwerbungsausgaben der politischen Parteien für die Landtagswahl 2024 gemäß dem Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz.
Der vorliegende Bericht wurde gemäß § 15b Abs. 4 Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz am 18. September 2025 der Landesregierung übermittelt. Der Landesrechnungshof hat gemäß § 15b Abs. 5 Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz diesen Bericht auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
Der Prüfbericht kann per Klick auf die Grafik "Prüfbericht herunterladen" abgerufen werden.

