Vier Kommunen, viele Fehler...
Querschnittsprüfung des LRH zeigt eine Reihe von Unzulänglichkeiten auf
Gleich in vier steirischen Kommunen gleichzeitig kontrollierte der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch die Umsetzung der Allgemeinen Dienstverfügung des Gemeindehaushaltes (ADG) und das Vorgehen bei Einhebungs-, Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Diese Querschnittsprüfung mündete in der Erkenntnis, dass sich dabei in jeder der Gemeinden zahlreiche Fehler eingeschlichen hatten.
Den geprüften Gemeinden Lang (Bezirk Leibnitz), Edelsbach bei Feldbach (Bezirk Südoststeiermark), Rosental an der Kainach (Bezirk Voitsberg) sowie der Marktgemeinde Pölfing-Brunn (Bezirk Deutschlandsberg) ist zwar zugute zu halten, dass sie bereits während des Prüfvorgangs durch den Landesrechnungshof einige der bestehenden Mängel beheben konnten. Dennoch umfasst der aktuelle Prüfbericht rund 150 Seiten, in denen die Prüfer Unzulänglichkeiten nennen und Empfehlungen zur Besserung der Situation aussprechen.
Der Landesrechnungshof konzentrierte sich dabei auf zwei Schwerpunkte: Auf die Umsetzung der ADG und das Einhebungs-, Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Die ADG regelt die innere Organisation, den Einsatz von automatisierten Verfahren, den Zahlungsverkehr und die Buchführung nebst dem Umgang mit Vermögenswerten, Fremdmitteln und Dokumenten. In keiner der vier genannten Kommunen waren die Abläufe wirklich ordnungsgemäß - der Gemeinde Edelsbach wurde gar geraten, ihre gesamte ADG zu überarbeiten. Auch sollten Stellenausschreibungen der Gleichbehandlung Steiermark vorgelegt werden, wie es per Gesetz vorgeschrieben ist.
Weiters nahmen die Gemeinden (mit Ausnahme von Edelsbach) im Prüfzeitraum 2021 bis 2024 Abschreibungen vor. Hier fiel Rosental wegen deren Höhe besonders auf, zumal zuvor auch nicht sämtliche Möglichkeiten zur Einbringung der Außenstände ausgeschöpft worden waren. Daher sollten die Gemeinden unbedingt ihre Hausaufgaben erledigen, indem sie wirklich sämtliche Einhebungs- und Einbringungsmaßnahmen durchführen und Abschreibungen im Rechnungsabschluss gesetzeskonform ausweisen.
Sie finden den Bericht per Klick auf "Prüfbericht herunterladen" oder alternativ per Klick auf das grüne Informationssymbol im Bereich rechts oben als Anhang zum Download unter dem Bereich "Dokumente".
