Prüfung der LIG hinterlässt verstörendes Bild
Landesrechnungshof kritisiert Kontrollmängel und fragwürdige Vergabepraxis
Zwar gehört die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH - besser bekannt unter dem Kürzel LIG - wegen ihrer bevorstehenden Auflösung schon bald der Vergangenheit an, dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack. Denn die Prüfer des Landesrechnungshofes unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch zeichnen in ihrem jüngsten Bericht ein verstörendes Bild. Von einem persönlichen Naheverhältnis des ehemaligen Geschäftsführers zu Mietern ist darin genauso die Rede wie von Mängeln im Kontrollsystem oder von fragwürdigen Auftragsvergaben.
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die 166 Immobilien von der LIG an das Land rückzuführen, befindet sich seit kurzem in Umsetzung. Mit der damit einhergehenden Auflösung der LIG wird auch eine Reihe weiterer Empfehlungen somit obsolet. Das war es dann aber auch schon mit dem Positiven: Das Gros des Prüfberichts ist von Kritik geprägt. Die Prüfer stießen nämlich auf Mängel sowohl im internen als auch im externen Kontrollsystem. So wurde festgestellt, dass eine Firma nur durch den Ex-Geschäftsführer mittels Direktvergaben beauftragt wurde, diese allerdings nicht ordnungsgemäß erfolgt waren. Dennoch wurden sie von der zuständigen Landesabteilung teilweise einfach mitunterzeichnet - eine vorherige Prüfung unterblieb.
Kritisch gesehen wird auch der Umgang mit Repräsentationsaufwendungen durch die Geschäftsführung oder der Umstand, dass bei Dienstreisen zusätzlich zum Kilometergeld weitere angefallene Kosten ersetzt wurden, etwa für Tunnelkarten oder Parkgebühren. Daher sollten diesbezüglich interne Richtlinien erlassen werden, die dann für alle direkten oder indirekten Beteiligungen des Landes Steiermark gelten mögen.
Bei der Vergabe von Wohnungen stellte der Landesrechnungshof fest, dass der Ex-Geschäftsführer auch Angelegenheiten zu genehmigen hatte, bei denen nachweislich ein Naheverhältnis zu Mietern bestand. Ähnlich kritisch gesehen werden auch Beauftragungen für Sanierungen einer Außenanlage - auch in diesem Fall war ein Naheverhältnis im Spiel. Doch nicht genug damit: Die Teilung einer Wohnung erfolgte ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien, ihre Zweckmäßigkeit war nicht schlüssig dokumentiert. Darüber hinaus wurde sie an eine externe Person vergeben, auf eine landesinterne Ausschreibung verzichtete man. Auf jeden Fall begrüßt der Landesrechnungshof ausdrücklich die derzeitige Aufarbeitung der vorliegenden Sachverhalte durch die zuständigen Abteilungen des Landes und empfiehlt, nach umfassender Erhebung weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Prüfbericht kann per Klick auf die Grafik "Prüfbericht herunterladen" abgerufen werden. Der Podcast* zum Prüfbericht kann per Klick auf die Grafik "Podcast anhören" abgerufen werden.

*Der Podcast wurde vom Landesrechnungshof Steiermark autorisiert und mit "Google NotebookLM" erstellt.
Stimme 1: Hallo und willkommen bei uns. Wir schauen uns heute die Landesimmobiliengesellschaft Steiermark, kurz LIG genauer an.
Stimme 2: Mhm. Sie haben uns da ja zwei Dokumente geschickt. Einmal eine Pressemitteilung und dann den äh doch sehr ausführlichen Prüfbericht des Landesrechnungshofes.
Stimme 1: Genau. Die LIG wird ja nun aufgelöst. Ihre Immobilien gehen zurück an das Land, aber dieser Bericht ist trotzdem faszinierend.
Stimme 2: Absolut.
Stimme 1: Er gibt uns einen wirklich tiefen Einblick, wie solche öffentlich finanzierten Gesellschaften funktionieren. Oder eben manchmal auch nicht. Schauen wir da mal rein.
Stimme 2: Gerne.
Stimme 1: Was man sofort sieht, das sind keine Einzelfehler. Der Bericht zeichnet hier eher das Bild von äh systematischen Schwachstellen.
Stimme 2: Systematisch? Okay. Ja. Das Kernproblem, das sich wirklich durch alles durchzieht, sind Mängel bei der Kontrolle, sowohl intern als auch extern. Es wirkt fast so, als hätte da lange niemand so richtig hingeschaut. Okay, also mangelnde Kontrolle, wo fangen wir da am besten an? Was ist so der Der erste Punkt, wo die Prüfer sagen: "Moment mal, hier stimmt was nicht."?
Stimme 1: Also, ein ganz zentraler Punkt ist die Vergabe von Aufträgen. Es war offenbar nicht wirklich klar geregelt, wer dafür zuständig ist.
Stimme 2: Wie meinen Sie das?
Stimme 1: Naja, sowohl die Landesabteilung als auch der ehemalige Geschäftsführer der LIG haben Aufträge vergeben. Es gab anscheinend keine äh äh zwingende Regel, wer was machen darf.
Stimme 2: Und das hat dann zu Problemen geführt, nehme ich an.
Stimme 1: Genau. Das hat zu, sagen wir mal, bemerkenswerten Ergebnissen geführt. Der Rechnungshof hebt ein Beispiel besonders hervor: Eine einzige Firma.
Stimme 2: Mhm.
Stimme 1: Die hat im Jahr 2023 allein 36 Aufträge bekommen im Wert von über 640.000 Euro. 36 Aufträge, das ist eine ziemliche Hausnummer.
Stimme 2: Absolut. Und alle wurden direkt vom damaligen Geschäftsführer vergeben.
Stimme 1: Und die zuständige Fachabteilung im Land?
Stimme 2: Die war dabei nicht involviert, musste aber am Ende teilweise die Schlussrechnungen mit unterzeichnen.
Stimme 1: Ohne die vorher geprüft zu haben?
Stimme 2: Offenbar. Ja. Und das wird noch interessanter bei diesen Vergaben fehlten oft klare Leistungsbeschreibungen.
Stimme 1: Zum Beispiel?
Stimme 2: Da stand dann einfach pauschal Baumeister 21960 € in einer Rechnung ohne jede Aufschlüsselung oder es wurden Küchen für ganz unterschiedliche Objekte zum exakt gleichen Pauschalpreis angeboten.
Stimme 1: Das klingt nicht nach einer sauberen Preisprüfung, aber Moment, dafür gibt es doch ein internes Kontrollsystem, oder?
Stimme 2: Theoretisch ja. Und das ist der springende Punkt. Die Berichte für dieses Kontrollsystem hat die LIG selbst geschrieben.
Stimme 1: Okay.
Stimme 2: Und die Stichproben im Baumanagement, also genau da, wo der Geschäftsführer selbst die Aufträge vergeben hat, die hat er dann auch gleich selbst geprüft.
Stimme 1: Das ist jetzt nicht ihr Ernst? Der Geschäftsführer kontrolliert sich quasi selbst.
Stimme 2: So beschreiben es die Prüfer. Das ist natürlich ein offensichtlicher Interessenskonflikt und für den Aufsichtsrat konnte dadurch ein ja trügerisches Gefühl der Sicherheit entstehen.
Stimme 1: Verstehe. Wenn im Bericht steht alles geprüft, dann nickt man das ab.
Stimme 2: Eben. Und wenn solche grundlegenden Kontrollen fehlen, öffnet das natürlich auch Türen für ich sag mal persönliche Faktoren.
Stimme 1: Sie sprechen jetzt das an, was der Bericht als persönliches Nahverhältnis bezeichnet.
Stimme 2: Genau. Das hat sich laut Bericht z.B. bei der Vergabe von Wohnungen gezeigt, wo man von den internen Prozessen abgewichen ist.
Stimme 1: Und auch bei Sanierungen.
Stimme 2: Ja, auch da. Es gab einen Fall, da wurde eine Außenanlage für über 60.000 Euro für einen Mieter saniert, zudem eben dieses Nahverhältnis bestand.
Stimme 1: Und da wurden Vergleichsangebote eingeholt?
Stimme 2: Nein, eben nicht.
Stimme 1: Puh. Okay. Und zu diesem ganzen Bild passen dann vermutlich auch die kritisierten Spesen und Repräsentationsaufwendungen?
Stimme 2: Exakt. Das ist ein weiteres Symptom. Die Kosten dafür sind stark gestiegen. Es gibt Belege, die mit der privaten Kreditkarte des Exgeschäftsführers bezahlt wurden, wo der geschäftliche Zweck nicht mehr nachvollziehbar war.
Stimme 1: Kleinigkeiten, die sich summieren.
Stimme 2: Genau. Oder es wurden Parkgebühren bei Dienstreisen extra erstattet, obwohl man schon Kilometergeld bekommen hat, wo das ja eigentlich schon drin ist. Also, wenn wir das alles zusammennehmen, was ist die Konsequenz, die der Landesrechnungshof daraus zieht? Die zentrale Empfehlung ist eigentlich ganz klar: Es braucht für alle Landesbeteiligungen eindeutige Compliance Richtlinien,
Stimme 1: Damit so etwas nicht wieder passiert.
Stimme 2: Genau. Es muss sichergestellt sein, dass öffentliche Gelder nach den gleichen strengen Grundsätzen verwendet werden wie in der Landesverwaltung selbst. Es geht ja darum, Vermögensnachteile für das Land zu verhindern.
Stimme 1: Die LIG ist also bald Geschichte, aber der Fall dient sozusagen als eine Art Fallstudie.
Stimme 2: Ja, eine sehr lehrreiche.
Stimme 1: Er zeigt auch was passieren kann, wenn Zuständigkeiten unklar sind, wenn Kontrollmechanismen nicht greifen und ja, die nötige Transparenz fehlt?
Stimme 2: Absolut. Und das lässt sie ja mit einer ganz grundsätzlichen Frage zurück.
Stimme 1: Nämlich?
Stimme 2: Solche Gesellschaften werden ja oft gegründet, um unternehmerischer und flexibler zu sein als eine Behörde. Aber wo zieht man die Grenze? Wie findet man die richtige Balance zwischen dieser gewünschten unternehmerischen Freiheit und der öffentlichen Rechenschaftspflicht, wenn es am Ende um unser aller Steuergeld geht?
