LRH prüfte Energieversorgung von Stadtwerken in Gemeindebesitz
Die Stadtwerke von drei steirischen Ortschaften, nämlich Judenburg, Köflach und Voitsberg, wurden vom Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch einer Querschnittsprüfung mit dem Schwerpunkt Energieversorgung unterzogen. Unter dem Strich hätte diese zu keinen größeren Beanstandungen seitens der Prüfer geführt, wenn die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen bei den Stadtwerken Judenburg nicht so sehr ins Auge fallen würden. Insbesondere die Vergütung eines Vorstandsmitgliedes beurteilt der Landesrechnungshof als „unverhältnismäßig hoch".
Bei allen drei geprüften Gesellschaften (Stadtwerke Judenburg AG, Stadtwerke Köflach GmbH und Stadtwerke Voitsberg GmbH) stellte sich im Prüfzeitraum 2021 bis 2024 die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt positiv dar, auch wurde die Eigenkapitalquote deutlich verbessert. Zudem stieg auch die Umsatzrentabilität an, wobei das Jahr 2023 besonders hervorstach.
Was aber auch hervorstach, waren die enormen Personalkosten für das dreiköpfige Vorstandsorgan der Stadtwerke Judenburg AG. Deren Bruttogehälter inklusive Sonderzahlungen, geldwerte Sachbezüge sowie projektunabhängige, über Zielvereinbarungen getroffene Prämien überstiegen im Jahr 2024 die Millionen-Euro-Grenze. Dies erkläre auch den im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Beteiligungsunternehmen hohen Personalaufwand, heißt es im Prüfbericht. Besonders die Entlohnung eines der Vorstandsmitglieder falle „unverhältnismäßig hoch" aus und liege „deutlich über dem Gehalt des Landeshauptmannes" (knapp 20.000 Euro brutto im Monat). Der Landesrechnungshof kommt daher zur Ansicht, dass insgesamt die Höhe der Personalaufwendungen im Vorstand der Stadtwerke Judenburg AG zu hinterfragen sei und Maßnahmen zu deren Reduktion ergriffen werden müssten.
In normalen Bahnen bewegte sich hingegen bei den drei Stadtwerken die Entwicklung der Strompreise, die im Wesentlichen jener vergleichbarer Energieversorgungsunternehmen entsprach - die Preisgestaltung bewegte sich durchaus innerhalb marktüblicher Bandbreiten. Es wurden auch keinerlei Auffälligkeiten oder Hinweise auf eine missbräuchliche Ausnutzung der sogenannten Strompreisbremse festgestellt. Weiters werde den Kunden ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern geliefert und der gesetzlichen Verpflichtung zur Stromkennzeichnung Genüge getan.

