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Der Landesrechnungshof überprüfte die Qualifizierungsmaßnahmen im steirischen Landesdienst

Von dieser Schwerpunktprüfung im Zeitraum von 2011 bis 2015 waren zwar alle Landes­dienststellen betroffen, die Hauptverantwortlichkeit liegt jedoch bei der Abteilung 5 Personal. Für IT-Ausbildungen ist die Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik zuständig. Die Fachqualifizierungen diverser Berufsgruppen erfolgen durch verschiedene Abteilungen des Landes und wurden vom Landesrechnungshof am Beispiel des technischen Amtssach­verständigendienstes überprüft. 

Die Qualität der Landesverwaltung als Dienstleistungsunternehmen hängt vor allem von der Qualifikation ihrer mehr als 7.000 Mitarbeiter ab. Einer gezielten Aus-, Fort- und Weiter­bildung ist daher eine besondere Bedeutung zuzumessen. Sie muss bedingt durch sinkende finanzielle und personelle Ressourcen so organisiert werden, dass sie bedarfsspezifisch, von hoher Qualität und dennoch kostengünstig ist. 

Die Steirische Landesverwaltungsakademie (LAVAK) deckt mit ihrem Programm einen Groß­teil der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung ab. Insgesamt wurden in den letzten fünf Jahren für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der LAVAK und für Personal­entwicklungsmaßnahmen rund € 1,9 Mio. aufgewandt.

In den letzten Jahren wurden neue Strukturen innerhalb der Landesverwaltung geschaffen, die sich auch wesentlich auf den Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter ausgewirkt haben. Führungskräfte stehen durch die Organisationsreform und die Haushaltsreform vor neuen Herausforderungen.

Die Budgetstruktur auf Basis des neuen Haushaltsrechts bedingt, dass jede Dienststelle finanziell und organisatorisch für die fach- und abteilungsspezifische Qualifizierung ihrer Mitarbeiter selbst verantwortlich ist.

Die LAVAK sollte sich aus Gründen der Effizienz weiterhin als primäre Weiterbildungsinstitution für alle Landesbediensteten positionieren und ehestmöglich eine Strategie unter den geänderten Rahmenbedingungen erarbeiten. Darauf aufbauend wären entsprechende Maßnahmen festzulegen.

Aus Sicht des Landesrechnungshofes ergeben sich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Landesbediensteten vorrangig folgende Handlungsfelder:

  • Entwicklung von Personalplanungskonzepten, die den Qualifizierungsbedarf der nächsten Jahre festlegen. Auf Basis von jährlichen Schulungsplanungen soll die Qualifizierung im Landesdienst bedarfsorientiert angeboten werden, damit die Aufgabenerfüllung auf hohem Niveau sichergestellt ist. 
  • Implementierung eines aussagekräftigen und gut eingeführten kennzahlen-orientierten Bildungscontrollings, um das Fortbildungsgeschehen im Landesdienst ganzheitlich zu dokumentieren und zu steuern. Die Einzeldaten wären den Dienststellenleitern zur Verfügung zu stellen.


Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 13. April 2016 dem Landtag und der Landesregierung vor.

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