Wirkungsziele Landesrechnungshof

Mit der Haushaltsreform wurde die Wirkungsorientierung eingeführt. Dementsprechend hat sich auch der Landesrechnungshof für seinen Bereich vier Wirkungsziele gesetzt:

Wirkungsziel Nr. 1

Der steirischen Bevölkerung und dem Landtag Steiermark liegen transparente Informationen darüber vor, ob die öffentlichen Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. 

 

Wirkungsziel Nr. 2

Die vom Landesrechnungshof geprüften Stellen setzen Empfehlungen des Landesrechnungshofes um. Der Landesrechnungshof erhöht damit seine Wirksamkeit.

 

Wirkungsziel Nr. 3 (Gleichstellungsziel)

Die geprüften Stellen messen dem die Gleichstellung fördernden Einsatz öffentlicher Mittel einen besonderen Stellenwert bei. 

 

Wirkungsziel Nr. 4

Die wirkungsorientierte Haushaltsführung sowie die ergebnisorientierte Steuerung durch Organisationseinheiten des Landes werden ausreichend gewährleistet.