Beratungsfunktion

Der Landesrechnungshof ist an einer vertrauensvollen partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den überprüften Stellen interessiert. Den Prüfern obliegt über die Kontrollfunktion hinaus eine Beratungsfunktion.

Diese äußert sich z. B.

  • in Anregungen im Rahmen der Einschau vor Ort,
  • in der Verfolgung der Umsetzung von Empfehlungen,
  • in der Stellungnahme zur Wirkungsorientierung,
  • in der Teilnahme an den Beratungen des Kontrollausschusses.

Die Prüftätigkeit hat präventive Wirkung, sichert den bestmöglichen Einsatz öffentlicher Mittel und trägt auch zur Verhinderung von Korruption bei.

Beratungs- und Informationsleistungen und Präventivwirkung schaffen einen Mehrwert.