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Der Landesrechnungshof führte eine Folgeprüfung betreffend Park-and-Ride-Plätze durch

In der Folgeprüfung erhob der Landesrechnungshof den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht „Errichtung von Park-and-Ride-Plätzen", der im Jahr 2009 vom Landtag zur Kenntnis genommen wurde.

Die vom Landesrechnungshof durchgeführte Beurteilung der Umsetzungen von insgesamt neun Empfehlungen ergab eine Umsetzungsquote von 89 %.

Das Land wendete im Zeitraum von 2008 bis 2015 einen Betrag von rund € 11,4 Mio. für Park-and-Ride-Anlagen auf.

Die Anzahl der Park-and-Ride-Anlagen hat sich seit dem seinerzeitigen Prüfbericht wie folgt erhöht:

  • bei bahnnahen Anlagen um rund 20 %
  • bei busnahen Anlagen um rund 49 %
  • bei GVB bzw. Holding Graz Linien nahen Anlagen um rund 29 %

Bei KFZ-Abstellplätzen beträgt die Erhöhung insgesamt rund 51 %, bei einspurigen Fahrzeugen rund 19 %.

Der Landesrechnungshof stellte im Rahmen der Folgeprüfung fest, dass die Bezeichnungen der Park-and-Ride-Anlagen im Internet häufig abstrakt und wenig aussagekräftig sind und empfiehlt daher, die Informationen zu Park-and-Ride kundenfreundlicher zu gestalten. Anlagen sollten leichter im Internet auffindbar sein. Informationen, wie beispielsweise die genauen Bezeichnungen der Park-and-Ride-Anlagen, sollten möglichst eindeutig beschrieben und die Entfernungen zu den Haltestellen/Stationen der öffentlichen Verkehrsmittel angegeben werden.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 13. April 2016 dem Landtag und der Landesregierung vor.

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