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Der Landesrechnungshof überprüfte die Abwicklung der Wirtschaftsförderung in der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.

 
Basis für die Wirtschaftsförderung sind das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz 2001 sowie die darauf basierende Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung und die fünf Kernstrategien der Wirtschaftsstrategie 2020.

Die Umsetzung der unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen erfolgte zunächst durch vier Gesellschaften, die zum 31. Dezember 2013 zur Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. (SFG) fusioniert worden sind.

Bei der Prüfung der Abwicklung der Wirtschaftsförderung in der SFG analysierte der Landesrechnungshof systematisch den Personal- und Sachmitteleinsatz in der SFG, die Beteiligungsverwaltung durch die Abteilung 12 Referat Wirtschaft und Innovation, Finanzierungs-verpflichtungen und Ausgaben für die Wirtschaftsförderung sowie die Förderungs- und Finanzierungsfälle bzw. -volumina in der SFG. Mittels Stichproben wurde die Abwicklung von Förderungen in der SFG geprüft.

Aktuell ist der Tätigkeitsbereich der SFG nach Geschäftsfeldern aufgebaut, wobei Beratungs- und Netzwerktätigkeiten einen wesentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten innerhalb der SFG bilden.

Die Personalentwicklung der letzten Jahre zeigt sowohl bei den fusionierten Gesellschaften als auch bei der SFG einen Rückgang des Beschäftigungsschnitts an.

Im Zeitraum von 2012 bis 2015 wurden insgesamt Förderungen mit einem Volumen von rund € 164 Mio. und Finanzierungen mit einem Volumen von rund € 14 Mio. ausbezahlt. Ein Teil der Förderungen erfolgte EU-kofinanziert, wobei die Komplexität der Voraussetzungen und der Abwicklung die Inanspruchnahme von EU-Förderungsmitteln erschwerte.

Die Gewichtung des Förderungsvolumens auf die einzelnen Kernstrategien der Wirtschaftsstrategie 2020 erfolgte unterschiedlich. Im Schnitt entfielen jährlich rund 90 % der Förderungsvolumina auf die Bereiche Standortentwicklung und Forschung.

Rund 54 % der jährlich tatsächlich geflossenen Förderungen und Finanzierungen stammen aus dem für verhältnismäßig große Projekte und Kompetenzzentren zweckgebundenen Sonderförderungsbudget. Die richtlinienbasierten Basisförderungen betrugen hingegen, gemessen am Gesamtförderungsvolumen, im Schnitt jährlich rund 26 %. 2015 wurden mit dem Basisförderungsbudget rund 80 % der gesamten Förderfälle abgewickelt.

Die wirtschaftsbezogenen Förderungen werden grundsätzlich von der eigens zu diesem Zweck gegründeten SFG abgewickelt. Dennoch ist ein geringer Teil der wirtschaftsbezogenen Förderungstätigkeit in der Abteilung 12 verblieben. Entsprechend dem Prinzip eines „one-stop-shop" sollten nach Auffassung des Landesrechnungshofes sämtliche wirtschaftsbezogenen Förderungen von der SFG abgewickelt werden.

Der Landesrechnungshof empfiehlt zudem, die Wirksamkeit der Wirtschaftsförderungen nach Beschäftigungseffekten zu erheben und die Sicherung bestehender bzw. die Schaffung neuer Arbeitsplätze stärker zu berücksichtigen.

Neben der Vergabe von Förderungen beteiligt sich die SFG auch an Finanzierungen, wobei sie im Prüfzeitraum primär stille Beteiligungen eingegangen ist. Bis 2013 wurden auch Haftungs- und Garantieaktionen angeboten. Dabei realisierten die Finanzierungsaktionen in Form von Haftungsübernahmen in den letzten Jahren höhere Ausfälle als die Finanzierungsaktionen in Form von stillen Beteiligungen. Mit der Förderung in Form von stillen Beteiligungen wird ein hoher Wirkungsgrad erzielt.

Seit 2014 werden für stille Beteiligungen im Hinblick auf die gesonderten Zuschüsse keine Haftungen des Landes mehr übernommen. Die eingegangenen stillen Beteiligungen sollten im jährlichen Wirtschaftsbericht entsprechend dargestellt werden.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 31. Mai 2016 dem Landtag und der Landesregierung vor

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  • +43 (316) 877-2250
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