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Der Landesrechnungshof überprüfte den Verein „Styria vitalis“ (Steirische Gesellschaft für Gesundheitsschutz und -förderung)

Der geprüfte Verein versteht sich als eine gemeinnützige und unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich für Gesundheitsförderung und Prävention einsetzt.

Relevante Akteure für die Gesundheitsförderung in der Steiermark sind die Abteilung 8 Gesundheit, Pflege, Wissenschaft, der Gesundheitsfonds Steiermark, die Steiermärkische Gebietskrankenkasse sowie die Ärztekammer für Steiermark. Diese nehmen dabei unterschiedliche Rollen auf verschiedenen Ebenen wahr und agieren zum Teil in denselben Lebenswelten. Dies birgt das Risiko von Doppelgleisigkeiten.

Styria vitalis ist Auftragnehmer und betreibt Programme bzw. führt Projekte und Aufträge in den Bereichen „Kindergarten/Volksschule", „Zahngesundheit", „Gemeinde/Region" und „Naturküche" aus. Die statutenmäßigen und vereinsrechtlichen Grundlagen von Styria vitalis wurden für in Ordnung befunden. Der Einfluss des Landes in Relation zum Finanzierungsanteil erscheint gering.

Mängel bestehen hinsichtlich der organisatorischen Grundlagen des Vereins (v.a. Funktionsbeschreibungen, Stellvertretungsregelungen, Organisationshandbuch). Ebenso liegt Verbesserungsbedarf im Personalbereich (Dokumentation der Änderung von Beschäftigungsausmaßen, individuelle Stellenbeschreibungen, Kriterien für die Einstufung von Bediensteten, Reisekostenabrechnungen) vor. Nachholbedarf besteht auch hinsichtlich Qualitätsarbeit und Risikomanagement.

Die Förderabwicklung - seitens des Vereins - ist im Prüfzeitraum korrekt erfolgt, der Internetauftritt ist übersichtlich, informativ und aktuell. Styria vitalis setzt sich für die Gleichbehandlung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Diversitätsaspekte werden im Rahmen seines Leistungsangebots berücksichtigt.

Die kosten- und personalintensivsten Programme des Vereins sind „Kariesprophylaxe", „Gesunde Gemeinde" und „Gesunde Volksschule". Die Programm- bzw. Projektarbeit machte einen geordneten, fundierten und professionell betriebenen Eindruck. Verbesserungspotentiale hinsichtlich Zieldefinition, Maßnahmenzuordnung sowie Ergebnis- und Wirkungsmessung wurden aufgezeigt.

Styria vitalis ist ein mittelgroßer Verein und daher auch dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzbuchhaltung lag im Prüfzeitraum vor.

Der Verein konnte die für seine Aktivitäten anfallenden Aufwendungen durch Einnahmen decken; er gilt als kurz- und mittelfristig liquide und verfügt über ein angemessenes Vereinsvermögen.

Styria vitalis steht in Zukunft den Herausforderungen gegenüber, sich im zunehmenden Förderwettbewerb gegenüber anderen Akteuren bzw. Leistungsanbietern zu behaupten und v. a. der Wirkungsmessung bzw. der Darstellung seines Nutzens einen entsprechenden Stellenwert beizumessen.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 3. Oktober 2016 dem Landtag und der Landesregierung vor.

Kontakt

  • Landtag Steiermark - Landesrechnungshof
  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
  • E-Mail
  • Trauttmansdorffgasse 2
    8010 Graz

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