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Der Landesrechnungshof überprüfte die Leistungsbeziehungen zum Verein Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark

Der Landesrechnungshof überprüfte die Leistungsbeziehungen von drei Abteilungen des Amtes der Landesregierung zum Verein Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark (UBZ) in den Jahren 2011 bis 2015.

Seit November 2012 sind keine Führungskräfte des Landes mehr in Vorstandsfunktionen tätig, jedoch üben diese als Beiratsmitglieder weiterhin eine Organfunktion aus. Somit sind die Führungskräfte der Abteilungen gleichzeitig förder- bzw. auftraggebende Stellen und im förder- bzw. auftragnehmenden Verein in einer Organfunktion tätig. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten diese personellen Verflechtungen aufgehoben werden.

Das Land Steiermark hat mit einem durchschnittlichen Anteil von 74 % an der Betriebsleistung eine maßgebliche Bedeutung für das UBZ. Die regelmäßigen Leistungs-beziehungen bestehen im Rahmen von Förderungen und von Auftragsvergaben.

Grundsätzlich wird festgestellt, dass es keinen landesgesetzlichen Auftrag zur Durchführung von Umweltbildung im Allgemeinen gibt, da der Bereich Bildung im Aufgaben-bereich des Bundes liegt. Daher ist eine Aufgaben- und Prozesskritik dahingehend durchzuführen, inwieweit der Bund in die Finanzierung im Bereich Umweltbildung verstärkt eingebunden werden könnte.

Der Themenbereich „Umweltbildung" kann nicht eindeutig einem Geschäftsfeld einer Abteilung zugeordnet werden, wodurch es zu thematischen Überschneidungen bei den Förderungen bzw. Auftragsvergaben kommt. Um diese parallele Abwicklung zu vermeiden, ist eine akkordierte Vorgehensweise sicherzustellen. Soweit es sich bei den beauftragten Projekten um freiwillige Leistungen des Landes handelt, sollten diese in Form von Förderungen gewährt werden. Im Sinne der Transparenz und Nach-vollziehbarkeit sind diese in den jährlichen Förderungsbericht des Landes aufzunehmen.

Hinsichtlich der Abwicklung und Abrechnung der Projekte sind schlüssige Angebote und Projektkalkulationen einzuholen, um eine sparsame und zweckmäßige Mittelverwendung sicherzustellen. Auf die Prüfung und Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der erbrachten Leistungen ist zu achten. Bei wiederkehrenden Aufträgen ist, vor allem wenn diese Zeiträume mehrere Kalenderjahre betreffen, auf die Einhaltung der Regierungssitzungspflicht zu achten.

Neben Projekten im Bereich der Umweltbildung wurde das UBZ mit der „Dokumentenlenkung Rutschhangsicherung" beauftragt. Hierbei handelt es sich um die Auslagerung einer ressortspezifischen Kernaufgabe des Landes und um den Zukauf von Personalleistungen und nicht um eine pädagogische oder wissenschaftliche Leistung im Bereich Umweltbildung.

Die Aufträge im Bildungsbereich sind als nicht prioritäre Dienstleistungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2006 anzusehen. Für die vorgenommenen Inhouse-Vergaben liegen die geforderten vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Ebenso ist die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Bieter nicht geeignet, einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit zu gewährleisten. Um eine ausreichende Nachvollziehbarkeit einer Vergabe zu gewährleisten, ist auf eine ausreichende Dokumentation zu achten.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 27. Oktober 2016 dem Landtag und der Landesregierung vor.

Kontakt

  • Landtag Steiermark - Landesrechnungshof
  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
  • E-Mail
  • Trauttmansdorffgasse 2
    8010 Graz

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