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Der LRH führte eine bau- und förderungstechnische Querschnittsprüfung geförderter Seniorenwohnheime durch

Der Landesrechnungshof hat eine bau- und förderungstechnische Querschnittsprüfung geförderter Seniorenwohnheime im Prüfzeitraum 2007 bis 2016 durchgeführt. Es wurde die Errichtung des Bezirkspflegeheimes Gleisdorf, des Seniorenzentrums Eggenberg und des Pflegeheimes Rosenhain überprüft. Die Schwerpunkte der Prüfung umfassten die Planung, die Baudurchführung sowie die Förderungsabwicklung.

Hinsichtlich der Flächenkennwerte ist den Projekten unter Berücksichtigung der jeweiligen Konzeptionierung eine gute Flächeneffizienz zu bescheinigen.

Die Einhaltung des Förderungsprozesses ist im Wesentlichen gegeben.

Bei der Ermittlung der förderbaren Nutzfläche, die Basis für die Ermittlung der gesamten Förderung ist, entspricht nur ein geprüftes Seniorenwohnheim den Förderungsvorgaben des Wohnbauförderungsgesetzes. Die beiden anderen Projekte weisen zu hohe förderbare Nutzflächen in der Höhe von 99 m² bzw. 506 m² auf. Dadurch wurden zu hohe Werte für die Berechnung der förderbaren Gesamtbaukosten, der Honorare und der Bauverwaltungskosten herangezogen.
Eine nachvollziehbare Kontrolle der Nutzflächen hinsichtlich Förderbarkeit durch die A15 ist nicht vorhanden.

Bei einem Projekt wurde für die Bauverwaltung bzw. die Planungs- und Baukoordination zu hohe Kosten verrechnet.

Das Projektmanagement ist im Wesentlichen als ausreichend und angemessen für die Abwicklung des jeweiligen Projekts zu beurteilen.
Die Kontrolle der Rechnungsprüfung durch die Örtlichen Bauaufsicht ergab durchwegs positive Ergebnisse, wie auch die Umsetzung des Mängelmanagements bei den einzelnen Projekten.
Im Zuge von Begehungen wurde augenscheinlich eine gute Ausführungsqualität festgestellt.

Bei einem Projekt wurden entgegen der Vorgaben des Wohnbauförderungsgesetzes Rückstellungen gebildet.

Die geprüften Seniorenwohnheime sind sowohl beim Kostenkennwert € / m2 Nutzfläche als auch bei den Kosten pro Bett im Vergleich mit Referenzprojekten als sehr wirtschaftlich einzustufen.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 16. Februar 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.

Dokumente

  • Prüfbericht Querschnittsprüfung geförderter Seniorenwohnheime  
    (2 MB!)

Kontakt

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  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
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