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Prüfbericht zur Gebarungskontrolle der Universalmuseum Joanneum GmbH

Die Abgeordneten der Freiheitlichen Fraktion (FPÖ) beantragten gemäß Art 51 Abs 2 Z 2 iVm Art 50 Abs 1 Z 2 L-VG den Landesrechnungshof (LRH) eine „Gebarungskontrolle der Universalmuseum Joanneum GmbH" durchzuführen.

Der Landesrechnungshof (LRH) überprüfte die Universalmuseum Joanneum GmbH (UMJ GmbH). Die geprüfte Gesellschaft ist mit der Führung des UMJ in Übereinstimmung mit den Statuten des Internationalen Museumsrates (ICOM) betraut.

Das Land Steiermark leistete in den Jahren 2013 bis 2015 Gesellschafterzuschüsse in der Höhe von durchschnittlich rund € 15,1 Mio. jährlich. Auf Grund der Änderungen der Betriebsvereinbarung mit dem Land v. a. ab dem Jahr 2012 wurden die Zuschüsse an die UMJ GmbH im Vergleich zu 2008 um rund 26 % reduziert. Durch den neuen finanziellen Rahmen bzw. wachsende Aufgabenbereiche wurde die Geschäftsführung veranlasst, im Museums- bzw. Ausstellungsbetrieb Optimierungspotentiale aufzugreifen und Struktur­probleme zu beseitigen.

Die Empfehlungen aus dem Vorbericht 2010, Eigentümerrechte verstärkt wahrzunehmen und das Förderprocedere zu reorganisieren, wurden von der zuständigen Abteilung 9 Kultur, Europa und Außenbeziehungen (A9) im Amt der Steiermärkischen Landesregierung im Rahmen der Beteiligungsverwaltung umgesetzt.

In der UMJ GmbH wurde ein zur Steuerung des Unternehmens geeignetes strategisches Managementsystem eingeführt. Ein transparenter und nachvollziehbarer Budgetierungsprozess liegt vor.

Die matrixförmige Aufbauorganisation ist zweckmäßig. Demgegenüber sind die Wiedereinrichtung des „Museumsforums Steiermark" und die Schaffung der Stabstelle „Inklusion und Partizipation" nicht nachvollziehbar. Die Kooperationsverträge mit den „Freundesvereinen" gehen eher zu Lasten der UMJ GmbH; ein Zusatznutzen ist nicht erkennbar.

Die UMJ GmbH ist auf eine Reihe von Standorten verteilt. Liegenschaften, Objekte bzw. Flächen werden teilweise unentgeltlich auf unbestimmte Zeit in Bestand gegeben, (z. B. an einen Kunstverein), andererseits auch für den Eigenbedarf angemietet (z. B. für das Verwaltungszentrum); das ist unwirtschaftlich und unzweckmäßig. Insgesamt besteht hinsichtlich des Liegenschaftsmanagements Verbesserungspotential. Eine Evaluierung der Standorte und der Depotsituation unter Berücksichtigung der Statuten und unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit wird empfohlen.

Das Kunsthaus Graz ist seit 2004 in Bestand genommen; Eigentumsverhältnisse und Finanzflüsse haben sich mittlerweile wesentlich geändert. Trotz summierter Leasingentgelte in der Höhe von insgesamt rund € 55 Mio. geht das Kunsthaus Graz nach dem Ende der Laufzeit 2023 nicht in das Eigentum des Landes oder der Stadt über.

Die Geschäftsführerverträge für die Periode 2013 bis 2017 wurden nach der Steiermärkischen Vertragsschablonenverordnung gestaltet; eine nach dem Stellen­besetzungsgesetz erforderliche Ausschreibung erfolgte jedoch nicht. Das Vier-Augen-Prinzip ist in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung in einigen Bereichen bislang nicht vorgesehen, wird mittlerweile jedoch praktiziert.

Das Bau- und Instandhaltungsvolumen mit insgesamt rund € 9,7 Mio. in den Jahren 2013 bis 2015 ist als hoch einzustufen. Eine fachtechnische Prüfung der widmungs­gemäßen Verwendung der Zuschüsse für Baumaßnahmen findet in der A9 nicht statt.

Betriebsaufwendungen wie auch Betriebsleistungen sind im Prüfzeitraum bzw. im Vergleich zu 2008 leicht gesunken. 2015 betrug der Eigendeckungsgrad 10,2 %. Von 2013 bis 2015 gab es rechnerisch weder einen Bilanzgewinn noch einen Bilanzverlust; die Jahresfehlbeträge wurden durch Gesellschafterzuschüsse bzw. die Auflösung von Rücklagen abgedeckt. 2015 ergab sich für die UMJ GmbH ein Jahresfehlbetrag von € 18,8 Mio.; das sind rund 0,38 % der Ausgaben des Landes Steiermark.

Der Personalaufwand betrug 2015 rund 60 % der gesamten Aufwendungen. Die Anzahl der Bediensteten ist bei der Betrachtung des Durchschnitts im Prüfzeitraum seit 2008 um 16,6 % gesunken, der durchschnittliche Personalaufwand lag um rund 2,2 % unter dem Niveau von 2008.

Bei der Ausgliederung der UMJ GmbH im Jahr 2003 wurde jedoch verabsäumt, durch entsprechende Maßnahmen im Personalbereich einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung des Landeshaushaltes zu erreichen. Vielmehr wurde von der UMJ GmbH ein eigenes GmbH-Dienstrecht entwickelt, welches GmbH-Bedienstete in einigen Punkten besserstellt als Landes­bedienstete und die Möglichkeit (über Sonderverträge und Betriebsvereinbarungen) zu individuellen und höheren Entlohnungen bietet.

Zusammenfassend wird vom LRH jedoch festgestellt, dass die UMJ GmbH abgesehen von den personellen Maßnahmen die Empfehlungen des Vorberichts 2010 in vielen Bereichen umgesetzt hat.

Abschließend hält der LRH fest, dass Museen eine kultur- und gesellschaftspolitische Funktion erfüllen. Die Führung bzw. der Betrieb eines Museums ist eine gesellschaftspolitische Entscheidung. Beim Einsatz der dafür bereitgestellten Mittel ist die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit jedenfalls sicherzustellen.

 

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 5. April 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.

Dokumente

  • Prüfbericht UMJ GmbH  
    (2 MB!)

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