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Vorschreibung und Einhebung von Gebühren und Verwaltungsabgaben in den Bezirkshauptmannschaften - Folgeprüfung

Der Landesrechnungshof (LRH) führte eine Folgeprüfung betreffend Gebühren- und Verwaltungsabgabenvorschreibung und -einhebung in den Bezirkshauptmannschaften Bruck-Mürzzuschlag, Murau und Voitsberg durch. Grundlage der Prüfung war der Prüfbericht aus dem Jahr 2015.

Im Zuge der Folgeprüfung erhob der LRH den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem seinerzeitigen Prüfbericht. Im Ergebnis wurden von 27 ursprünglichen Empfehlungen zwölf Empfehlungen (rund 45 %) vollständig umgesetzt. Neun Empfehlungen (rund 33 %) wurden teilweise umgesetzt bzw. befinden sich in Umsetzung. Sechs Empfehlungen (rund 22 %) wurden bisher nicht umgesetzt.

Der LRH stellte während der Vorort-Prüfung in den geprüften Bezirkshauptmannschaften fest, dass nunmehr in allen Referaten in regelmäßigen Besprechungen das Thema Gebühren- und Verwaltungsabgabeneinhebung besprochen wird und damit das Bewusstsein der Mitarbeiter für eine rechtmäßige Einhebung erhöht wird. Auch werden von Seiten der Oberbehörde regelmäßig im Erlassweg oder informell Informationen zur Gebühren- und Verwaltungsabgabenvorschreibung den Mitarbeitern übermittelt.

Trotzdem kommt es immer noch in Einzelfällen zu unrechtmäßigen Vorschreibungen aufgrund der Nutzung veralteter Vordrucke oder Nichtkenntnis der Rechtsgrundlagen für die Gebühren- und Verwaltungsabgabenvorschreibung. Der LRH empfiehlt daher eine regelmäßige Kontrolle in Form eines internen Kontrollsystems (IKS) für diesen Bereich zu implementieren.

Insbesondere im Bereich der gewerblichen Betriebsanlagen kommt es noch immer zu einer unterschiedlichen Berechnung von Beilagen (Beilagenkonvolut oder Einzelberechnung). Der LRH empfiehlt - sofern eine intendierte Gebührenbefreiung für jenen Bereich durch eine Novelle der Gewerbeordnung nicht erfolgen sollte - eine abschließende Vorgabe zur Beilagenberechnung den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

Von allen geprüften Stellen wurde auf die Komplexität der rechtlichen Grundlagen zur Gebühren- und Verwaltungsabgabenvorschreibung hingewiesen und die Vielzahl an unterschiedlichen Tarifposten im Gebührenrecht sowie in den Verwaltungsabgabenverordnungen kritisiert. Lediglich dort wo Pauschalbeträge als Einhebungsgrundlage definiert wurden herrscht Klarheit und Einheitlichkeit.

Der LRH empfiehlt daher dem Land, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten, die Vorschläge für eine Vereinfachung der Gebühren- und Verwaltungsabgaben-vorschreibung und -einhebung sowie für einen einheitlichen Vollzug ausarbeiten soll. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollten an den Bund herangetragen werden, um in gemeinsamer Anstrengung und unter verwaltungsökonomischen Überlegungen eine klare, nachvollziehbare und einfache Kostenvorschreibung für Verwaltungsverfahren in unterschiedlichen Leistungsbereichen zu ermöglichen. 

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 26. April 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.

 

Dokumente

  • Vorschreibung und Einhebung von Gebühren und Verwaltungsabgaben in den Bezirkshauptmannschaften - Folgeprüfung

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