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Der Landesrechnungshof überprüfte das Referat Familie Erwachsenenbildung und Frauen

Die durchgeführte Prüfung umfasste die Organisation und die Erfüllung der Aufgaben des Referates Familie, Erwachsenenbildung und Frauen.

Im organisatorischen Teil wurden die Aufbauorganisation, Leistungsbuchungen im Personalbereich, die Darstellung des Personal- und Sachaufwandes sowie die räumliche und technische Ausstattung überprüft. Dabei ließ sich der Einsatz der Personalressourcen nicht in allen Bereichen mit der elektronischen Leistungszeiterfassung komplementieren.

Inhaltlich beschäftigt sich das Referat neben verschiedenen Schwerpunkten insbesondere mit der Vergabe von Förderungen auf der Grundlage von 13 Förderungsprogrammen mit einem Gesamtfördervolumen von rund € 22,2 Mio. im vierjährigen Prüfzeitraum. Die genauere Analyse des Förderungsprozesses ergab folgende Feststellungen:

Die Förderungsvergabe erfolgt fachteamübergreifend und unter Einhaltung eines mehrstufigen Genehmigungsprozesses. Unter Zugrundelegung einer fachlichen Beurteilung werden in den Förderungsverträgen Auflagen und Leistungsparameter vereinbart. Ein Abgehen von vereinbarten Leistungsparametern oder nicht plausibel dargelegte Verzögerungen sollten häufiger monetäre Konsequenzen nach sich ziehen. Rechnerisch werden im Abrechnungsprozess sämtliche Belege auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit hin überprüft und somit strengere Maßstäbe angesetzt, als es der diesbezüglich geltende Erlass vorgibt. Bereits im Zuge der Antragstellung sollte auf die Vorlage einer Organisations- und Personalplanung ab gewissen Projektgrößen explizit hingewiesen werden. Abweichende Förderentscheidungen sollten im Akt bzw. im betreffenden Regierungssitzungsbeschluss dokumentiert werden.

Zur Bearbeitung der Förderungen stellte der LRH u. a. fest, dass diese zwar bereits vollelektronisch erfolgt, die Möglichkeiten in der Landesförderdatenbank hinsichtlich der regionalen Zuordnung bisher jedoch zu wenig genutzt wurden. Die regionale Ausgewogenheit bei der Förderungsvergabe ist unterschiedlich ausgeprägt. Diese sollte in allen drei Fachbereichen verstärkt Berücksichtigung finden. Eine eigene Förderrichtlinie zur Spezifizierung der Förderungsvoraussetzungen fehlt grundsätzlich in allen drei Fachbereichen.

Alle drei Fachbereiche wurden hinsichtlich der Erreichung bzw. Einhaltung ihrer Wirkungszielvorgaben überprüft und im Wesentlichen festgestellt, dass sich das Referat mit seinen Zielvorgaben auseinandersetzt und diese in den Förderungsprozess implementiert hat. Der Fachbereich Lebenslanges Lernen, der mit rund 63 % den größten Anteil am Förderungsvolumen darstellt, wurde hinsichtlich der gesetzten Aktivitäten in der Erwachsenenbildung hinterfragt und festgestellt, dass den Zielsetzungen des Regionalen Bildungsplans entsprochen worden ist.

Ausgewählte Leistungen des Referates, wie die Familien- und Kinderinfo, der Steirische Familienpass, das Familienmagazin und das Vorteilsbetriebe-Management stellen in ihrer Form ergänzende Förderungen im Familienbereich dar, deren wesentliche Aufgaben neben der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung v. a. auch in der Attraktivierung familiengerechter Angebote in der Steiermark liegt.

Das von 2009 bis 2016 vom Verein „Kinderbüro - die Lobby für Menschen bis 14" herausgegebene Familienmagazin und das von einer Freizeitmanagement-Agentur geleistete Vorteilsbetriebe-Management wurden als gemeinsame Dienstleistung an ein Wiener Unternehmen im Content-Marketingbereich vergeben. Die daraus entstandenen Verteuerungen von rund 30 % jährlich werden vom LRH kritisch betrachtet.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 30. August 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.  

Dokumente

  • Prüfbericht Referat Familie 
    (2 MB!)

Kontakt

  • Landtag Steiermark - Landesrechnungshof
  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
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