Der Landesrechnungshof überprüfte die Organisation und Abwicklung des Beschwerdemanagements innerhalb des Amtes der Landesregierung
Der Landesrechnungshof sieht es als wesentliche Anforderung an eine moderne bürgernahe Verwaltung, ein entsprechendes Beschwerdewesen/Beschwerdemanagement in den Dienststellen des Landes zu implementieren. Er überprüfte daher die Organisation und Abwicklung des Beschwerdemanagements innerhalb des Amtes der Landesregierung.
Der „Leitfaden für das Beschwerdewesen in der Landesamtsdirektion" steht hier als Rahmendokument zur Verfügung und bildet eine gute Basis für die Implementierung und Organisation des Beschwerdemanagements. Zusätzlich wurde die Einführung eines einheitlichen Standard-Online-Beschwerdeformulars angeregt.
Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass nicht in allen Abteilungen ein Beschwerdemanagement zur Anwendung kommt (z.T. ist dies in mangelnden oder geringen Außenkontakten begründet). Sofern vorhanden, ist dieses durchaus unterschiedlich ausgestaltet, jedoch nicht immer effizient bzw. standardisiert. Explizite Schulungen für das Beschwerdemanagement gibt es derzeit nicht. Statistische Daten über Beschwerden sind kaum vorhanden, Auswertungsprozesse hinsichtlich des Beschwerdemanagements sind überwiegend nicht implementiert. Kunden- bzw. Parteienbefragungen finden in Einzelfällen statt. In allen diesen Punkten wurden seitens des Landesrechnungshofes Verbesserungen empfohlen.
Der Landesrechnungshof versuchte die Verwaltung durch den Prüfvorgang anzuhalten, sich stetig zu hinterfragen und auf der Grundlage eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Potenziale zu erkennen, welche sowohl die Effizienz in der Leistungserbringung als auch die Zufriedenheit aller vom Verwaltungshandeln betroffenen Beteiligten steigern. In dieser Hinsicht besteht bei den meisten geprüften Stellen Bereitschaft zur Übernahme der Vorschläge bzw. Verbesserung bestehender Systeme.
Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 20. September 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.