Der Landesrechnungshof überprüfte das Risikomanagement ausgewählter Bereiche in den Anstalten der KAGes
Der Landesrechnungshof (LRH) überprüfte das Risikomanagement ausgewählter Bereiche in den Anstalten der Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes). Die Prüfung umfasste den Zeitraum ab Beschluss zur Einführung (2007) des Risikomanagements, primär wurden die Jahre von 2013 bis 2015 betrachtet. Prüfinhalte waren das Projekt zur Einführung, die Ziele und die Umsetzung des Risikomanagements. Die Funktionsfähigkeit wurde stichprobenartig in vier ausgewählten Landeskrankenhäusern sowie in einem Landespflegezentrum geprüft. Schwerpunkte der Prüfung waren das Entlassungsmanagement sowie Verwechslungen im Patienten- und Medikamentenbereich.
Mit der flächendeckenden Einführung eines Risikomanagements bis Ende 2014 entspricht die KAGes der gesetzlichen Verpflichtung zur Implementierung eines derartigen Systems. Das Risikomanagement-System der KAGes orientiert sich an der herrschenden Lehre (klinisches und Unternehmens-Risikomanagement). Unternehmensrisiken sollten im Rahmen eines KAGes-weiten Standards verstärkt in das Risikomanagement der Anstalten einbezogen werden. Aufbau und Ablauf der Organisation des Risikomanagements sind umfassend festgelegt und dokumentiert. Der Ablauf der Risikomanagement-Prozesse in den geprüften Anstalten erfolgt ordnungsgemäß. In den Risikomanagement-Berichten der Landeskrankenhäuser sollte auf die Veränderung der Risikolage verstärkt eingegangen werden. Die Berichte sollten durchgehend gleichlautend bezeichnet werden. Bis einschließlich 2016 wurden KAGes-weit 616 Risikomanager ausgebildet, davon sind noch ca. 84 % im Risikomanagement eingesetzt.
Das Konzept für die Umsetzung des Risikomanagements in den Anstalten ist nachvollziehbar und zweckmäßig. Es bestehen Regelungen zur Dokumentation. Für die Effektivität des Risikomanagements wurden Kontrollmechanismen sowie Erfolgskriterien festgelegt. Die Risikomanagement-Audits zeigen Potentiale zur Erhöhung der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems auf. Vorgegebene Durchführungsintervalle für die Audits sollten eingehalten werden.
Der im Rahmen der „Initiative Patientensicherheit" angestrebte Indikatoren-Vergleich zwischen Gesundheitsdiensteanbietern findet noch nicht statt. Dieses Projekt sollte im Sinne einer Steigerung der Patientensicherheit mit Nachdruck betrieben werden.
In allen relevanten Qualitätsmanagement- und Risikomanagement-Prozessen zwischen der Organisationseinheit-Recht und Risikomanagement und der Organisationseinheit-Qualitätsmanagement sollten Abstimmungen erfolgen bzw. wechselseitige Einbeziehungen bestehen. Dies ist in Prozessbeschreibungen festzuhalten.
Trotz Einführung des Risikomanagements verzeichnen die Rückstellungen für Schadensfälle von 2010 (€ 21,5 Mio.) bis 2016 (€ 30,7 Mio.) einen starken Anstieg. Die Aufwendungen für Schadensfälle stiegen von 2011 (€ 5,8 Mio.) bis 2015 (€ 15,3 Mio.) stetig an. Aus der Sicht der KAGes trägt das Risikomanagement dazu bei, einen noch stärkeren Anstieg zu verhindern.Die KAGes-Vorgaben in Bezug auf den maximalen Anstieg der Rückstellungen für Schadensfälle wurden im Zeitraum 2010 bis 2016, außer im Jahr 2015, eingehalten.
Das vom Eigentümer vorgegebene Nicht-Versicherungsprinzip sollte evaluiert werden.
Mit der Einführung eines Fehlermeldesystems in allen Landeskrankenhäusern wurde die Basis für eine Fehlermeldekultur geschaffen. Das System ist funktionsfähig und entspricht den Anforderungen. Die noch ausstehende Implementierung in den Landespflegezentren sollte ehestmöglich umgesetzt werden.
Das Fehlermeldesystem, das Schadensmanagement sowie die Prüfberichte der Innenrevision stellen geeignete Instrumente zur Beurteilung der Risikolage in den Landeskrankenhäusern und Landespflegezentren dar.
Im Jahr 2016 erfolgte durch eine Konsolidierung die Reduktion der Risiken in den vom LRH überprüften Anstalten. Für Risikomanagement-Maßnahmen fehlen zum Teil Verantwortlichkeiten und Termine. Eine Anpassung ist hier vorzunehmen. Ebenso sind die Maßnahmen nachvollziehbar hinsichtlich der konkret vorzunehmenden Tätigkeiten zu beschreiben. Den Risiken sollten feste und periodenübergreifende Identifikationsnummern zugeordnet werden. Ein Projekt für eine gesicherte Befundvidierung ist derzeit in Bearbeitung, wurde aber noch nicht umgesetzt.
Eine Prozessbeschreibung zum stationären Entlassungsmanagement liegt vor. Anhand von Stichproben durch den LRH war eine ordnungsgemäße Dokumentation der Planung und Durchführung von Entlassungen im IT-System ersichtlich. Bezüglich ambulanter Entlassungen konnten keine Regelungen festgestellt werden. Bei Patienten mit erhöhtem Risiko sollte eine an den Ambulanzbesuch anschließende Versorgung - unter Einbeziehung der Rettungsdienste - sichergestellt sein.
Die stichprobenartige Überprüfung der Risiken im Bereich „Verwechslungen im Patienten- und Medikamenten-bereich" durch den LRH ergab eine großteils ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen.
Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 20. September 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.