Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der Stadtgemeinde Trieben und der Schwarzkogel Trinkwasserkleinkraftwerk GesmbH, an der die Stadtgemeinde Trieben beteiligt ist.

Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der Stadtgemeinde Trieben (3.368 Einwohner) und der Schwarzkogel Trinkwasserkleinkraftwerk GesmbH, an der die Stadtgemeinde Trieben zu 25 % beteiligt ist. Prüfzeitraum waren jeweils die Jahre 2012 bis 2015.

Den Organen der Gemeinde konnte in weiten Bereichen ein gesetzeskonformes Vorgehen attestiert werden. Insbesondere der Bürgermeister war im Prüfungszeitraum bemüht, die gemeindlichen Interessen im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu wahren. Der LRH stellte bei der Einholung aufsichtsbehördlicher Genehmigungen, der Einhaltung verwaltungsverfahrensrechtlicher Normen, bei der Wahl des Prüfungsaus­schusses und bei der Durchführung von Vergabeverfahren vereinzelte Mängel fest.

Die finanzielle Lage mit Darlehensschulden von € 21,03 Mio. hat sich innerhalb des geprüften Zeitraumes zwar verschlechtert, war aber bereits vor dem Prüfungszeitraum kritisch; dies kam vor allem durch die Nacherfassung der Schulden im Rechnungswesen - im Rahmen der Tätigkeit eines Regierungskommissärs im Jahr 2009 - zutage. Die Darlehensschulden sind im Vergleich zu anderen Gemeinden in derselben Einwohnerklasse (3.001 - 5.000) hoch.

Um die finanzielle Leistungsfähigkeit in Zukunft nicht weiter zu gefährden bzw. den finanziellen Gestaltungsspielraum durch zukünftige Schuldentilgungserfordernisse einzu­schränken, empfahl der LRH im Rahmen seiner Prüfung, nachhaltige Konsolidierungs­maßnahmen zu setzen, damit ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Die Stadtgemeinde Trieben sollte auch eine mittelfristige Investitionsplanung erstellen, vor allem hinsichtlich der nötigen Straßeninstandhaltungen und Gebäudeinvestitionen.

Im Hinblick auf die Vorgaben der VRV 2015 für eine vollständige Vermögensrechnung ab dem Jahr 2020 sah der LRH Handlungsbedarf und empfahl, rechtzeitig mit den Vorarbeiten für eine Bewertung der Vermögensgegenstände zu beginnen.

Im Bereich „vorschulische Erziehung" wurden im Prüfungszeitraum hohe Nettoausgaben verzeichnet. Die Elternbeiträge für unter Dreijährige lagen deutlich unter dem steiermark­weiten Durchschnitt. Diese wurden von Seiten der Gemeinde zwar bereits angehoben, sollten aber weiterhin laufend evaluiert und angepasst werden.

Die Ausgaben für den Standort der HTL in Trieben sind im Prüfungszeitraum wesentlich angestiegen. Die Kostentragung durch die Stadtgemeinde erfolgt freiwillig, um den Standort zu erhalten. Der LRH hat empfohlen, die in der eingegangenen Stellungnahme angeführten Maßnahmen bzw. Verhandlungen mit dem Schulerhalter weiter zu betreiben, um eine Neuregelung der Kostentragungspflicht zu erwirken.

Die Fördersummen für die einzelnen Kulturträger und sonstigen Vereine variierten stark. Der LRH empfahl, eine Richtlinie für Förderungen zu erstellen, um eine Ungleichbehandlung der Fördernehmer zu vermeiden.

Der LRH überprüfte auch Liegenschaftsankäufe und -verkäufe. Grundsätzlich empfahl der LRH, bei Veräußerungen eine intensivere Käufersuche zu betreiben. Zwei Mietobjekte weisen durch ihren sanierungsbedürftigen bzw. in einem Fall auch denkmalgeschützten Zustand Leerstände auf. Der LRH empfahl, für beide Gebäude ein Sanierungskonzept zu erstellen bzw. die künftigen Instandhaltungskosten bei einer weiteren Leerstehung abzuschätzen und bei einem überwiegend negativen Ausblick einen Verkauf dieser Liegenschaften anzudenken. Diese Empfehlung wurde auch auf weitere verlustbehaftete Wohnungen ausgeweitet.

Der LRH hat die Bauvorhaben „Sanierung Volksschule" und „Neubau Turnsaal", deren Errichtungen und Bauabwicklungen in den Prüfungszeitraum fielen, geprüft. Die Projekt-Gesamtkosten beliefen sich auf brutto € 6,5 Mio. Die tatsächlich abgerechneten Kosten lagen um rund 5,3 % über dem Kostenrahmen. Der LRH bemängelte, dass eine vertiefte Prüfung der Einzelkosten aufgrund der mangelhaften Kostenverfolgungen und fehlender Unterlagen nicht möglich war.

Die Schwarzkogel Trinkwasserkleinkraftwerk GmbH ist eine kleine Gesellschaft mit einem sehr überschaubaren Rechnungswesen und keinem Personal. Die Umsatzerlöse basieren auf der Produktion und dem Verkauf von elektrischer Energie an nur einen Kunden. Sofern das Kleinkraftwerk stetig Energie produzieren kann und nicht in Folge von Trockenheit oder vom Versicherungsschutz nicht abgedeckten Defekten und Ereignissen wesentliche Unter­brechungen erfolgen, ist eine regelmäßige Erzielung von Gewinnen wahrscheinlich. Auch können unter diesen Voraussetzungen die Darlehen von der Bank und der Stadtgemeinde Trieben getilgt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass der Gesellschaft die Ökostromförderung für einen Zeitraum von 13 Jahren gewährt wird und diese im Jahr 2027 ausläuft. Bis dahin ist darauf zu achten, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft soweit getilgt werden, dass die (geringeren) Umsatz­erlöse nach diesem Zeitpunkt zur Deckung der Aufwendungen und des restlichen Fremdkapitals ausreichen müssen.

Von den Unternehmensgewinnen sollten ausreichend Rücklagen aufgebaut werden, um sämtliche Verbindlichkeiten (somit auch jene gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter) bedienen zu können.

Problematisch waren jene Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern, die nicht schriftlich geregelt waren (Gesellschafterdarlehen, alineare Gewinnaus­schüttungen). Der LRH empfiehlt hier dringend, sämtliche Wünsche oder Absichten der Gesellschafter zu besprechen und schriftlich zu regeln.

Der Landesrechnungshof Steiermark übermittelte am 3. Oktober 2017 die Berichte dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben sowie der Landesregierung.

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