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Verein Styria vitalis - Folgeprüfung

Der Landesrechnungshof (LRH) führte 2016 eine Gebarungsprüfung des Vereines Styria vitalis (Steirische Gesellschaft für Gesundheitsschutz) für den Zeitraum 2011 bis 2014 durch. Da der Prüfbericht Verbesserungs-vorschläge enthielt, hatte die Landesregierung sechs Monate nach dessen Behandlung im Landtag dem Kontroll-ausschuss zu berichten, welche Maßnahmen getroffen wurden (Maßnahmenbericht).

Der LRH ist gemeinsam mit dem Kontrollausschuss und den überprüften Stellen bemüht, den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel sowie die ehestmögliche Umsetzung der aufgezeigten Einsparungspotentiale sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde die nachhaltige Umsetzung der Empfehlungen evaluiert, um gleichzeitig auch die Wirksamkeit von Gebarungsüberprüfungen zu verstärken (Umsetzungskontrolle).

In der vorliegenden Folgeprüfung wurde der Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht des Jahres 2016 erhoben. Von den insgesamt 30 Empfehlungen wurden

23 Empfehlungen vollständig umgesetzt (rund 77 %),
5 Empfehlungen teilweise umgesetzt bzw. sind in Umsetzung (rund 16%) und
2 Empfehlungen wurden nicht umgesetzt (rund 7 %).
 

Der Verein Styria vitalis ist eine gemeinnützige und unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich für Gesundheitsförderung und Prävention einsetzt. Der Verein ist Auftragnehmer und betreibt Programme bzw. führt Projekte in den Bereichen „Kindergarten/Volksschule", „Zahngesundheit", „Gemeinde/Region" und „Naturküche" aus.

Die hinsichtlich der Programm- bzw. Projektarbeit aufgezeigten punktuellen Verbesserungspotentiale wurden aufgegriffen. Die Empfehlungen hinsichtlich der Ergebnis- und Wirkungsmessung wurden umgesetzt. Zwischen dem Verein und dessen Trägern sowie mit dem Gesundheitsfonds werden die Programme, Projekte und Aufträge in der Gesundheitsförderung zur Nutzung von Synergien weitgehend abgestimmt.

Die aufgezeigten Mängel hinsichtlich der organisatorischen Grundlagen des Vereines (Funktionsbeschreibungen, Stellvertretungsregelungen, Organisationshandbuch) wurden behoben. Die Empfehlung zur systematisierten Beschäftigung mit Qualitätsarbeit befindet sich in Umsetzung, die Einführung des Risikomanagements wurde noch nicht in Angriff genommen.

Ebenso erfolgten Adaptierungen im Personalbereich (Dokumentation der Änderung von Beschäftigungsausmaßen, Kriterien für die Einstufung von Bediensteten).

Hinsichtlich der Reisekostenabrechnungen ist weiterhin auf die inhaltliche und rechnerische Richtigkeit zu achten.Die Empfehlung zum Abbau von Resturlauben und Zeitguthaben wurde nur teilweise umgesetzt, die Entwicklung dieser Rückstellungen ist nach wie vor zu beobachten. 

Die empfohlene Kennzeichnung der Anlagegüter und damit die Zuordnung zum Anlagenverzeichnis befindet sich in Umsetzung. Die Anlagegüter sind künftig so zu erfassen und zu etikettieren, dass jedem Anlagegut eine eindeutige Inventarnummer zugeordnet werden kann. Damit wird ein Abgleich (Inventur) des Soll-Bestandes laut Anlagenverzeichnis mit dem tatsächlichen Bestand (Ist) möglich.

Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 8. November 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.  

Dokumente

  • Verein Styria vitalis - Folgeprüfung

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