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Prüfungen des Rechnungshofes tragen Früchte!

Tätigkeitsbericht 2017

Tätikgeitsbericht 2017
Tätikgeitsbericht 2017© LRH Steiermark

Drei Viertel der Empfehlungen binnen 6 Monaten umgesetzt oder in Umsetzung

Die Prüfberichte des Landesrechnungshofes (LRH) erzeugen offenbar große Wirkung. Wie aus seinem jüngsten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 hervorgeht, der dieser Tage der Präsidentin des Landtages Steiermark, Bettina Vollath, übermittelt wurde, werden die Empfehlungen dieses Kontroll-Instruments weitestgehend umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. „Die geprüften Stellen haben rückgemeldet, dass 75 Prozent unserer Verbesserungsvorschläge  innerhalb eines halben Jahres in Angriff genommen oder vielfach sogar völlig umgesetzt wurden", lobt LRH-Direktor Heinz Drobesch.

Die Anregungen und Beanstandungen des LRH werden von der steirischen Landesverwaltung durchaus ernst genommen. Von den 224 Empfehlungen des LRH aus dem Jahr 2017 wurden 103 schon binnen sechs Monaten umgesetzt (46 %), weitere 64 Empfehlungen (29 %) befanden sich in der Umsetzungsphase. Nur ein Viertel aller Vorschläge blieben innerhalb der Halbjahres-Frist noch unberücksichtigt. „Damit haben sich unsere Erwartungen mehr als erfüllt  - der Umsetzungsgrad ist auch deutlich höher als noch im Jahr 2016", zieht Drobesch eine positive Bilanz.

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die unabhängige Kontrolltätigkeit des Landesrechnungshofes unterstützt die Transparenz des Verwaltungshandelns in unserem Bundesland und führt zu wertvollen Empfehlungen, Dinge noch effizienter zu machen. Es freut mich ganz besonders, dass im vergangen Jahr drei Viertel dieser Empfehlungen in kürzester Zeit aufgenommen und großteils auch schon umgesetzt wurden", betont Landtagspräsidentin Vollath, die sich in diesem Zusammenhang  im Namen des Landtages bei Landesrechnungshofdirektor Heinz Drobesch und seinem Team „für die höchst professionelle Kontrollarbeit" bedankt.

In die Prüfkompetenz des LRH fällt nicht nur die gesamte Verwaltung des Landes Steiermark, sondern auch ausgegliederte Rechtsträger und Unternehmen, an denen das Land mit mehr als 25 % beteiligt ist, wie etwa die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft oder die Energie Steiermark. Hinzu kommen noch die 287 steirischen Gemeinden, die auch vom LRH geprüft werden können. „Alles in allem kann von einem Gebarungsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro ausgegangen werden, das der Kontrolle des Landesrechnungshofes unterliegt", so Drobesch.

Der Tätigkeitsbericht 2017 sowie weitere Informationen sind auf der Website des Landesrechnungshofes http://www.lrh.steiermark.at veröffentlicht und abrufbar.


Rückfragen:
Landesrechnungshof Steiermark 
lrh@lrh-stmk.gv.at     
+43 (316) 877-4461 
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

 

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