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„Streicheleinheiten“ für Landesforstgärten

Folgeprüfung des Landesrechnungshofes förderte nur Positives zu Tage

Neun Jahre, nachdem der Landesrechnungshof (LRH) die Steiermärkischen Landesforstgärten einer Gebarungskontrolle unterzogen hatte, führte er nun eine Folgeprüfung durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Verantwortlichen die damalige Kritik sehr ernst genommen haben. Denn von den zwölf Empfehlungen des LRH wurden neun vollständig umgesetzt, die restlichen drei befinden sich noch in Umsetzung.

Die Landesforstgärten sind ein Wirtschaftsbetrieb des Landes Steiermark (politisch zuständiger Referent Landesrat Johann Seitinger) und stellen der heimischen Forstwirtschaft standortgerechtes und herkunftsmäßiges Pflanzmaterial zur Verfügung. Der LRH (unter der Führung von Direktor Heinz Drobesch) führte nun dort eine Folgeprüfung durch - mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis: Keine einzige der Beanstandungen aus der ersten Prüfung im Jahr 2009 blieb bei der Nachkontrolle aufrecht. So wurden unter anderem etwa Überlegungen zur Ausweitung der Eigenproduktion getroffen, notwendige Adaptierungen im Rechnungswesen vorgenommen und ein Organisationshandbuch erstellt, welches aber punktuell noch Verbesserungspotenziale aufweist.

In ihrem Bericht halten die Prüfer dezidiert fest, sie „den Einsatz der Betriebsleitung als sehr engagiert" erachten. Anregungen und Empfehlungen seien unmittelbar aufgegriffen und teilweise schon während der Prüfung umgesetzt worden.

 

Rückfragen: Josef Reinprecht 0664 / 85 00 187

Dokumente

  • Prüfbericht Landesforstgärten

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