Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 3] - Zur Startseite[Alt + 4] - Zur Suche[Alt + 5] - Zur Hauptnavigation[Alt + 6] - Zur Subnavigation[Alt + 7] - Kontakt

Die Auswahl einer Option im Select-Element führt auf die verknüpfte Unterseite
  • Landesrechnungshof
    • LRH - Direktor
    • Team
    • Organigramm
    • Leitbild
    • Wirkungsziele
  • Aufgaben
    • Gebarungskontrolle
    • Projektkontrolle
    • Gesamtkostenverfolgung von Projekten
    • Stellungnahme zu Landesbudget und Landesrechnungsabschluss
    • Tätigkeitsbericht
    • Mitwirkung an der unionsrechtlichen Finanzkontrolle
    • Stellungnahme zu finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen
    • Beratungsfunktion
  • Rechtsgrundlagen
  • Prüfungsablauf
  • Berichte
    • Prüfberichte
    • Tätigkeitsberichte
    • Maßnahmenberichte
  • Aktuelles
  • Links
  1. Sie sind hier:
  2. Landesrechnungshof
  3. Aktuelles
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
Feedback zu diesem Beitrag verschicken

Hirtenkloster: Nachholbedarf bei Ausbildung

Ein Drittel der Pflegeassistenten muss notwendige Fachschulungen nachholen

Das Hirtenkloster, ein Sozialbetrieb bestehend aus einer Landessonderschule und einem Landeshort, wurde seitens des Landesrechnungshofes (LRH) einer Überprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass vier der zwölf Pflegeassistenten keine entsprechende Fachausbildung vorweisen konnten. Was den vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel betrifft, entsprach die Betreuungssituation im Hort hingegen den gesetzlichen Vorgaben.

Pflegeassistenten unterstützen behinderte Kinder bei der Alltagsroutine im Schulbetrieb, führen auch pflegerische Maßnahmen durch und stehen für Begleitdienste, etwa bei Schulveranstaltungen, zur Verfügung. Dafür bedürfen sie einer entsprechenden Ausbildung in Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. Im Hirtenkloster fehlt bei einem Drittel der eingesetzten Pflegekräfte die entsprechende Fachausbildung, erhob nun der LRH in einer aktuellen Prüfung. Zwar wird seitens der zuständigen Abteilung für Soziales, Arbeit und Integration (politisch zuständig Landesrätin Doris Kampus) damit argumentiert, dass diese Bediensteten durch ihre langjährige Tätigkeit ohnehin eine umfassende Erfahrung in der Pflegehilfe hätten sammeln können. Dennoch pocht der LRH unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch auf die Absolvierung der Ausbildung „Unterstützung bei der Basisversorgung". Auch die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung schließt sich dieser Forderung an.

Ein weiteres Manko, das nicht allein das Hirtenkloster, sondern das System generell betrifft, ortet der LRH darin, dass die Zuständigkeit für die Zusatzbetreuung an Schulen, Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen auf zwei Stellen gesplittet ist - die Kompetenz dafür  liegt nämlich sowohl bei der Sozial- als auch bei der Bildungsabteilung. Hier regt der LRH an, diese Zuständigkeit in einem einzigen Ressort zentral zu verankern.

Positiv betrachtet wird jedoch die Einhaltung des Betreuungsschlüssels im Hort: Immerhin werden  in zwei Gruppen jährlich durchschnittlich mehr als 40 Kindern betreut, davon rund 22 Prozent mit besonderen Bedürfnissen. Auch ergab die Durchsicht der Fachaufsichtsberichte, dass innerhalb der Prüfungszeitraums 2015 bis 2017 keine groben Mängel im Hort des Hirtenklosters aufgetreten sind, was pädagogische Inhalte oder organisatorische Belange anbelangt.

 

Rückfragen: Josef Reinprecht 0664 / 85 00 187

Dokumente

  • Prüfbericht Hirtenkloster 
    (1 MB!)

Kontakt

  • Landtag Steiermark - Landesrechnungshof
  • +43 (316) 877-2250
  • Fax: +43 (316) 877-2164
  • E-Mail
  • Trauttmansdorffgasse 2
    8010 Graz

PALLAST - Public

  • Pallast-Public

Datenschutz- beauftragter

  • Josef Reinprecht
  • +43 (316) 877-4461
  • E-Mail
© 2025 Land Steiermark
TwitterFacebookInstagramYoutube
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Impressum - Barrierefreiheitserklärung - Datenschutz - Sitemap
System: icomedias

Bildergalerie