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LSO soll sich auf Kernaufgaben konzentrieren!

LRH urgiert Aufgabentrennung zwischen Sportlandesrat und Landessportrat

Viel Sportsgeist musste die Landessportorganisation Steiermark (LSO) bisher bei ihrer Gebarung nicht gerade entwickeln, da die finanzielle Verantwortung für sie und das von ihr betriebene Landessportzentrum überwiegend beim Land Steiermark liegt. Diese Erkenntnis lässt sich aus dem jüngsten Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) gewinnen, der sich besonders den Vorgängen im Zeitraum zwischen 2015 und 2017 widmet.

Die LSO (politischer Referent: Landesrat Anton Lang) verfügt über kein eigenes Personal - dieses wird vielmehr durch die Landesverwaltung gestellt. Auch für den Betrieb des Landessportzentrums gewährt das Land Steiermark umfangreiche Personal- und Sachsubventionen (im Wert von einer halben Million Euro jährlich), für die weder Ziele noch ein zeitliches Limit fixiert sind. Dadurch besteht für die LSO kaum Anreiz für eine wirtschaftliche Betriebsführung des Landessportzentrums, bemängeln die Prüfer des LRH (Leitung: Direktor Heinz Drobesch).

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht diese Schieflage: Während die LSO etwa 40 Euro pro Öffnungsstunde des Landessportzentrums für sich lukriert, muss das Land für Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen je Öffnungsstunde 137 Euro zuschießen. Daher empfiehlt der LRH eine Reform, indem die LSO ein aufgabenbezogenes und verursachergerechtes Budget erstellt und sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentriert, die da lauten: Beratung und Unterstützung der Landesregierung in Sportangelegenheiten nebst Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Der Betrieb eines Sportzentrums fällt jedenfalls nicht darunter, wird in der Conclusio des Berichtes ausgeführt.

Das Landessportzentrum selbst gehört der Landesimmobiliengesellschaft. Es wird vom Land Steiermark angemietet und an die LSO weitervermietet. Doch stehen laut LRH-Bericht die vom Land getragenen Mietausgaben in einem deutlichen Missverhältnis zu den Einnahmen aus der Weitervermietung.

Kritisch sieht der LRH überdies die Besetzung des Landessportrates als oberstes Organ der LSO: Dessen Vorsitzender ist nämlich der für Sportangelegenheiten zuständige Landesrat. Damit ist er einerseits Berater (als Mitglied des Landessportrates) und zugleich auch Beratungsempfänger (in seiner Rolle als Regierungsmitglied). Hier wird eine klare Aufgabentrennung eingemahnt.

Dokumente

  • Prüfbericht Landessportorganisation Steiermark 
    (6 MB!)

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