Enormer Widerhall auf Prüfungen des LRH!
Umsetzungsgrad der ausgesprochenen Empfehlungen erreicht neuen Rekord
60 Seiten umfasst der brandneue Tätigkeitsbericht 2018 des Landesrechnungshofes (LRH), den dessen Leiter, Direktor Heinz Drobesch, nun der Präsidentin des Landtages Steiermark, Bettina Vollath, offiziell überreichen konnte. Besonders erfreulicher Aspekt: Der Umsetzungsgrad der vom LRH ausgesprochenen Empfehlungen hat sich gegenüber dem Vorjahr sogar noch erhöht. „Die Umsetzungsquote der einzelnen Maßnahmenberichte liegt mittlerweile bei stolzen 85 Prozent, also um zehn Prozent mehr als 2017", zollt Drobesch der Kollegenschaft in der Landesverwaltung Lob.
Wenn der LRH einen Prüfbericht veröffentlicht, hat die geprüfte Stelle sechs Monate Zeit, um einen Maßnahmenbericht zu erstellen. Darin wird ausgeführt, welche der Empfehlungen umgesetzt wurden bzw. sich in Umsetzungen befinden und welche noch nicht in Angriff genommen wurden. In den 15 Maßnahmenberichten, die dem Kontrollausschuss im Vorjahr übermittelt wurden, sind 126 der vom LRH abgegeben Empfehlungen (53 Prozent) demnach bereits vollständig umgesetzt, weitere 77 Empfehlungen (32 Prozent) befinden sich in der Umsetzungsphase. Nur knapp 15 Prozent, also 35 Anregungen des LRH, fanden noch keine Berücksichtigung.
„Der alljährliche Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes leistet einen wichtigen Beitrag für die Transparenz und Offenheit der Steirischen Landespolitik. Ich freue mich, dass die Steiermark mit dem Landesrechnungshof eine professionelle und zuverlässige Kontrolleinrichtung hat, die genau hinsieht und wichtige Empfehlungen abgibt", betont Vollath in diesem Zusammenhang. Sehr erfreut zeigt sich die Landtagspräsidentin auch darüber, dass die Umsetzungsrate der LRH-Empfehlungen zusehends steigt: „Das ist eine positive Entwicklung, die der guten Arbeit sowohl des Landesrechnungshofes als auch der Landesregierung zuzuschreiben ist."
In die Prüfkompetenz des LRH fällt nicht nur die gesamte Verwaltung des Landes Steiermark, sondern auch ausgegliederte Rechtsträger und Unternehmen, an denen das Land mit mehr als 25 % beteiligt ist, wie etwa die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft oder die Energie Steiermark. Hinzu kommen noch die 274 steirischen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die auch vom LRH geprüft werden können. „Alles in allem kann von einem Gebarungsvolumen von mehr als 22 Milliarden Euro ausgegangen werden, das der Kontrolle des Landesrechnungshofes unterliegt", so Direktor Drobesch.