LRH sieht Anzahl der Aufsichtsräte kritisch
Nach Prüfung der Theaterholding und ihrer fünf Tochtergesellschaften
Eines gleich vorweg: Als „gut geeignet", die Kulturbetriebe zu führen und zu verwalten, erachtet der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch die Konzernstruktur der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH (zuständiger politischer Referent Landesrat Christopher Drexler). Auch das Rechnungswesen, das von einer Tochtergesellschaft, der Theaterservice Gesellschaft, durchgeführt wird, bezeichnen die Prüfer des LRH als „sehr ordentlich". Dennoch gibt es in ihrem jüngsten Bericht auch Empfehlungen, wie es noch besser gehen könnte.
Der Theaterkonzern, bestehend aus der Theaterholding und ihren fünf Tochtergesellschaften (Opernhaus, Schauspielhaus, Next Liberty, Grazer Spielstätten und Theaterservice Gesellschaft), wird überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert - Grund genug für den LRH, dessen Gebarung genauer zu untersuchen - unter dem Strich mit einem durchaus positiven Ergebnis, was Führung, Verwaltung oder auch Rechnungswesen betrifft.
Verbesserungspotenzial orten die Prüfer jedoch beim Aufsichtsrat: Nicht nur die Holding selbst verfügt über einen solchen, sondern auch alle ihre fünf „Töchter", obwohl für diese „kein gesetzliches Erfordernis" vorliegt. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sollten diese „Unter-Aufsichtsräte" daher abgeschafft werden, regt der LRH an, zumal sie alle großteils mit denselben Personen besetzt sind. Auch sollten den Mitgliedern des Aufsichtsrates, wie das auch bei den Bundestheatern der Fall ist, statt Freikarten künftig nur mehr Regiekarten, also ermäßigte Eintritts-Tickets, zugestanden und eine Regelung über deren Anzahl pro Aufsichtsrat getroffen werden.
Außerdem fiel den LRH-Prüfern auf, dass für den Geschäftsführer der Theaterholding zusätzlich zum Entgelt auch ein Prämienmodell vorgesehen ist. Um diese Prämie zu erhalten, waren neben Kriterien eines ordnungsgemäßen und pünktlichen Reportings im Konzern jährlich drei spezielle Ziele zu vereinbaren, deren Erreichung am Ende des Jahres vom Aufsichtsrat geprüft wird. Diese Ziele waren von rein qualitativem Charakter - um sie umzusetzen und somit dem Geschäftsführer die Prämie zu sichern, wurden mehrmals externe Beratungsunternehmen beauftragt. Daher empfiehlt der LRH, vermehrt quantitative Ziele für die Prämienauszahlung festzusetzen, die nach Möglichkeit nicht zur Beauftragung weiterer Unternehmen führen.