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Bei Bauland-Ausweisungen auf „Nummer sicher“

LRH untersuchte 27 Raumordnungs-Verfahren in drei GU-Gemeinden

Bei der Flächenwidmung klaffen Wunsch (der Bevölkerung oder Unternehmen) und Realität (durch gesetzliche Vorgaben) mitunter weit auseinander. Das hat zur Folge, dass Bürgermeister oder Gemeinderatsmitglieder, die darüber zu befinden haben, oft unter Druck geraten können. Der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch hat nun drei Gemeinden aus dem Bezirk Graz-Umgebung (GU) ausgewählt und eine Reihe von Raumordnungs-Verfahren über einen Zeitraum von vier Jahren durchleuchtet. Das Ergebnis spricht für die Gemeindepolitiker...

In den geprüften Gemeinden Nestelbach, St. Radegund und Werndorf wurden insgesamt 27 Raumordnungs-Verfahren einer peniblen Untersuchung unterzogen. Für jeden einzelnen Fall wurde die Einhaltung der Fristen, die Einwendungsbehandlung durch den Gemeinderat, die Bestimmungen betreffend die Wahrnehmung einer allfälligen Befangenheit sowie die Beschlussfassung überprüft ebenso wie der Umstand, ob allfällige Kostenübertragungen auf die Verursacher Berücksichtigung fanden. Zudem wurde seitens des LRH noch die Vollständigkeit und Schlüssigkeit des jeweiligen Verfahrensaktes beurteilt.

Unter dem Strich kann den drei Gemeinden eine gesetzeskonforme Vorgangsweise im Umgang mit der örtlichen Raumordnung konzediert werden. In zwei Fällen stellte der LRH zwar eine Befangenheit fest, diese hatte jedoch keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Beschlüsse. Dennoch mahnt der LRH die Einhaltung der Befangenheits-Bestimmungen ein. Auch waren die genauen Zeiträume der Anhörungsfristen in einigen Verfahren nicht nachvollziehbar - hier empfiehlt der LRH eine höhere Genauigkeit nebst einer entsprechenden Bemessung der Fristen.

Durch ihre Bauland-Ausweisungen hat die Raumplanung einen direkten Einfluss auf die Grundstückspreise, sichert aber auch Siedlungsräume durch die Berücksichtigung von möglichen Gefahrenzonen, wie der LRH feststellt. Die Gemeinden gingen bei dieser komplexen Materie daher auf „Nummer sicher" und verließen sich auf Experten: Denn bei sämtlichen geprüften Raumordnungs-Verfahren erfolgte ein Zukauf externer Planungsleistungen durch Ziviltechniker, geht aus dem Prüfbericht hervor.

Dokumente

  • Prüfbericht Querschnittsprüfung örtliche Raumplanung 
    (4 MB!)

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