LRH: Eigentümerstruktur bei FHJ verschlanken!
Folgeprüfung des LRH führte zu durchwegs positiven Ergebnissen
Sechs Jahre ist es her, dass der Landesrechnungshof (LRH) die Fachhochschule Joanneum (FHJ) einer Prüfung unterzog. Heuer war es wieder soweit: In einer Folgeprüfung wurde der Stand der Umsetzung der seinerzeitigen LRH-Empfehlungen untersucht. Das Ergebnis: Von den 44 Empfehlungen wurden 30 vollständig umgesetzt, acht Empfehlungen nicht, der Rest teilweise bzw. befindet sich in Umsetzung.
Von den bislang nicht in Angriff genommenen Vorschlägen findet sich einer im aktuellen Prüfbericht erneut: Die Anteile an der FHJ sollten in einer Hand verwaltet werden. Derzeit gibt es nach wie vor drei Eigentümer, nämlich das Land Steiermark als Hauptgesellschafter, die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Joanneum Research Forschungsgesellschaft. Die Anteile der beiden Letztgenannten sollten auf das Land übertragen werden, wird empfohlen.
Ansonsten kommen die Prüfer des LRH (unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch) überwiegend zu positiven Erkenntnissen. So gelten für eine überwiegende Anzahl der Mitarbeiter nunmehr eine je nach Einstufung gleichmäßige Entlohnung sowie einheitlich geregelte Gehaltssteigerungen. Sonderverträge, die im Erstbericht kritisiert wurden, sind weitgehend abgeschafft, zudem wurde eine einheitliche Regelung für die Abrechnung von Dienstreisen eingeführt.
Problematisch ist nach wie vor die hohe Rate von Studienabbrechern am Standort Kapfenberg, auch wenn die Bewerberquote für die dort angebotenen Studiengänge leicht anstieg. Die ursprünglichen Empfehlungen des LRH an die FHJ zum Vergabewesen bzw. an die für die Verwaltung der Beteiligung zuständige Abteilung wurden weitgehend umgesetzt, wird im Bericht lobend erwähnt. Und für kostenpflichtige Lehrgänge liegen Kalkulationen auf, die eine Kostendeckung gewährleisten sollten.