Sorge um Finanzen in St.Oswald bei Plankenwarth
Handlungsbedarf nach Prüfbericht des Landesrechnungshofes
Der knapp 1.300 Einwohner zählenden Gemeinde St. Oswald bei Plankenwarth (Bezirk Graz-Umgebung) widmete sich der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch in seinem jüngsten Bericht. Das Ergebnis in aller Kürze: Während man die Verstöße gegen die Gemeindeordnung noch als gewissen Schlendrian abtun kann, so ist die Finanzsituation der Gemeinde als Besorgnis erregend zu bezeichnen.
Fehlende Verhandlungsschriften über nicht öffentliche Sitzungen, die Verletzung von Ordnungsvorschriften und nicht zuletzt eine viel zu geringe Anzahl von Sitzungen des Gemeindevorstandes finden sich auf der Mängelliste des LRH. Viel schwerer wiegt jedoch die finanzielle Situation der Gemeinde St. Oswald bei Plankenwarth: Zwar werden die Konten und Sparbücher sauber und gesetzeskonform geführt, doch überwiegen die „roten Zahlen", unter anderem auch dadurch, weil sich die Gemeinde mit Neubauten (Gemeindeamt, Volksschule und Kindergarten) etwas übernommen hat. Zur laufenden Gebarung wird im Prüfbericht des LRH festgehalten, dass die Ausgaben seit drei Jahren eklatant höher seien als die Einnahmen und durch Neuverschuldung finanziert wurden. Für den LRH ist in der Vermögensgebarung erkennbar, dass seit 2018 kein finanzieller Spielraum mehr gegeben und die Entwicklung der Gemeindegebarung aufgrund der steigenden Finanzschulden als kritisch einzustufen ist.
In diesem Zusammenhang ist es auch unverständlich, dass für die Wasserversorgung sowie die Abwasser- und Müllbeseitigung keine entsprechenden Kalkulationen erfolgten, sodass die verrechnete jeweilige Gebührenhöhe für den LRH nicht nachvollziehbar ist. Außerdem wurden in diesen Bereichen im Prüfzeitraum Anfang 2017 bis Ende 2019 beinahe durchwegs negative Ergebnisse erzielt. Daher empfiehlt der LRH, für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und den Betrieb der Müllabfuhr die Verrechnung von Beiträgen bzw. Gebühren auf Basis einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation festzulegen. Die Gebühren sollten nicht nur kostendeckend sein, sondern auch Rücklagen für die Instandhaltung oder auch Erweiterung beinhalten.