Strompreisgestaltung nicht nachvollziehbar
LRH prüfte Energie-Management der Krankenanstalten-Gebäude
Der Frage, wie es um das Energie-Management bei Gebäuden der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft - kurz KAGes - bestellt ist, ging der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch bei seiner jüngsten Prüfung nach. Deren Schwerpunkt lag vor allem bei Strom und Wärme. Der nun vorliegende Bericht anerkennt die umfassenden strategischen Vorgaben, über welche die KAGes verfügt, ortet aber auch in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf.
Die KAGes verwaltet insgesamt 165 Objekte an 29 Standorten - das entspricht einer Netto-Grundfläche von etwa einer Million Quadratmetern, woraus sich auch ein entsprechend hoher Bedarf an Strom und Wärme ableitet. Der LRH konstatiert der KAGes, die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Energie-Management umzusetzen. Auch liege ein entsprechendes Berichtswesen vor, Verantwortlichkeiten seien auf zentraler sowie lokaler Ebene festgelegt.
Weniger zufrieden zeigen sich die Prüfer über den Umstand, dass rund 60 Prozent der Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen wird - diesen Anteil gilt es zu reduzieren, wird daher empfohlen. Die Lieferung elektrischer Energie erfolgt hingegen bereits vollständig aus erneuerbaren Trägern, doch auch hier haken die Prüfer ein, für die die Strompreisgestaltung nicht nachvollziehbar ist: Die Beschaffung von Strom erfolgt auf Basis einer Ausschreibung aus dem Jahr 2003. Die auf Grundlage des Vergabeverfahrens geschlossenen Stromlieferverträge wurden seither ganze neun Mal verlängert, wobei in diesem Rahmen auch der Modus der Preisermittlung verändert wurde. Der LRH empfiehlt in diesem Zusammenhang, bei Entscheidungen, die signifikante Auswirkungen auf künftige Kosten haben, eine kritische Vorab-Abschätzung der Folgen durchzuführen.
Auch fiel den Prüfern auf, dass die in der Projektkontrolle angeführten, also die ursprünglich für die Folgekosten-Abschätzung angenommenen Energieverbräuche gegenüber den Ist-Daten eklatante Unterschiede aufweisen. Hier ist eine Qualitätssicherung auf Basis vorhandener Daten aus dem Energie-Management erforderlich, moniert der LRH.