Agrarbezirksbehörden: Die Steiermark hinkt nach
LRH schlägt zwei Optionen für Organisationsänderungen vor
Seit 2014 besteht für die Bundesländer die rechtliche Möglichkeit, für ihre Agrarbezirksbehörde eine neue, an die jeweiligen Landesvorgaben angepasste Organisationsreform festzulegen. Nur in der Steiermark wurde davon noch nicht Gebrauch gemacht - was unter anderem dazu führte, dass technische Anwendungen über Jahre hindurch erschwert wurden, wie etwa die Umsetzung des Elektronischen Aktes. Der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch bringt nun in seinem jüngsten Prüfbericht zwei Optionen für Organisationsänderungen ins Spiel.
Die Agrarbezirksbehörde vollzieht die Angelegenheiten der Bodenreform. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Neuordnung von land- und forstwirtschaftlichen Bodenbesitzverhältnissen sowie Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnissen, um eine leistungsfähige Landwirtschaft zu schaffen und zu erhalten.
Die organisationsrechtliche Kompetenz für diese landesgesetzlich eingerichtete Sonderbehörde wurde vor acht Jahren in den Gestaltungsspielraum der Länder übertragen, welcher jedoch von der Steiermark kaum genutzt wurde, wie der LRH anlässlich einer Prüfung feststellen musste. Daher erarbeitete er für die erforderliche Optimierung der Aufbauorganisation zwei Optionen: einerseits die Eingliederung in das Amt der Landesregierung, andererseits die Beibehaltung als eigenständige Behörde. Beide Empfehlungen sind mit einem konkreten Maßnahmenbündel versehen, wie etwa die Auflösung von Doppelstrukturen oder die Bündelung von juristischen Personalressourcen.
Daneben wurde unter anderem auch das Ausmaß der Dienstreisen und die Auslastung der Dienstwagen unter die Lupe genommen. Dabei fiel dem LRH auf, dass durchschnittlich 14 Prozent der jährlich zurückgelegten Gesamtstrecke mit privaten Pkw zurückgelegt wurden. Diese rund 47.000 Kilometer führten zu einer Kilometergeld-Vergütung von knapp 20.000 Euro. Daher spricht sich der LRH für eine Optimierung der Planung für Außendiensttätigkeiten aus: Die Benützung von Privat-Kfz möge auf ein Mindestmaß beschränkt werden, um Reisegebühren zu reduzieren.