Agenden bei Landes-Liegenschaften in eine Hand!

Wie hält es das Land mit seinen Liegenschaften? Dieser Frage ging der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch nach und prüfte die Liegenschaftsverwaltung des Landes und der landeseigenen Landesimmobilien-Gesellschaft, kurz LIG. Immerhin handelt es sich dabei um Vermögenswerte jenseits der Zwei-Milliarden-Euro-Grenze, wobei hier insbesondere die Straßenbauten zu Buche schlagen.

Zeichnete noch vor 2013 die LIG für einen Großteil der Liegenschaften des Landes verantwortlich, so wurde sie mittlerweile - im Zuge der Aufgabenübertragung an die Landesverwaltung - zu einer reinen Vermietungsgesellschaft reduziert. Ihre bisherigen Agenden teilen sich nun zwei Abteilungen des Landes auf: Die Abteilung 2 Zentrale Dienste als liegenschaftsbewirtschaftende Dienststelle besorgt die kaufmännische Liegenschaftsverwaltung, während die Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau für das technische Gebäudemanagement zuständig ist. Genau hier hakt der LRH ein: Er nimmt nämlich die Verteilung der Aufgabenbereiche auf zwei Stellen als „nachteilig und wenig ressourcenschonend" wahr und schlägt dem Land vor, ehestmöglich ein Konzept zu erstellen, wobei eine Zentralisierung sämtlicher Liegenschaftsagenden auf eine einzige Organisationseinheit erfolgen sollte.

Die Führung der Liegenschaftsevidenzen erfolgt primär über eine Liegenschaftsdatenbank. Darüber hinaus ist noch eine Reihe weiterer Datenbanken bei anderen Abteilungen in Anwendung. Auch hier hält es der LRH für ratsam zu evaluieren, wie die bestehenden Datenbanken durch ein zeitgemäßes IT-System zusammengeführt bzw. ersetzt werden könnten.

Nichts auszusetzen hatten die Kontrollore des LRH an den geprüften Mietverträgen und am An- und Verkauf von Liegenschaften: Die eingehobenen Mietzinse erschienen ihnen angemessen, und auch die Vertragsinhalte seien in Form und Umfang ausreichend formuliert. Die Ablaufprozesse bei An- bzw. Verkäufen werden als zweckmäßig und gut umsetzbar beurteilt - alle geprüften Liegenschaftstransaktionen waren aus Sicht des LRH „plausibel und nachvollziehbar".

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