Nachschau an KFZ-Landesprüfstelle fällt positiv aus

LRH-Folgeprüfung: 95% der Empfehlungen fast oder ganz umgesetzt

Mehr als drei Jahre ist es her, dass der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch die KFZ-Landesprüfstelle einer Kontrolle unterzog. Nun hielt der LRH Nachschau, wie mit seinen damaligen Anregungen umgegangen wurde. Das Ergebnis dieser Folgeprüfung fällt positiv aus: Von den 42 wesentlichen Empfehlungen wurde nur eine einzige noch nicht umgesetzt, nämlich die Überzeiten im Chemiealarmdienst zu überdenken und dadurch frei werdende Ressourcen für die Kernleistungen der KFZ-Landesprüfstelle heranzuziehen.

Die Verantwortlichen für die KFZ-Landesprüfstelle gingen sehr gewissenhaft mit den Prüfergebnissen des LRH aus dem Jahr 2019 um: 33 Empfehlungen des LRH wurden vollständig umgesetzt, sieben teilweise oder befinden sich in Umsetzung. Nur eine Empfehlung wurde nicht umgesetzt, eine weitere ist nicht mehr relevant. Der einstige Hauptkritikpunkt aus dem Erstbericht, wonach auch private Kfz, deren Zulassungsbesitzer Landesbedienstete, Angehörige von ihnen oder gar Dritte waren, zu einem de facto Gratis-Pickerl kamen, wurde unverzüglich ausgeräumt - der zuständige Abteilungsleiter hatte diese Praxis schon vor Veröffentlichung des LRH-Berichts per Dienstanweisung abgestellt.

Doch auch aus der nun abgeschlossenen Folgeprüfung ergeben sich einige neue Empfehlungen. So regt der LRH an, dass die KFZ-Landesprüfstelle gemeinsam mit der Abteilung 2 Zentrale Dienste die Optimierung des Telefonsystems vorantreiben möge, um die notwendige telefonische Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Bisher wurden deren Anliegen aufgrund der personellen Engpässe nur eingeschränkt zwischen 7.00 und 9.00 Uhr entgegengenommen.

Außerdem konnten in den letzten zwei Jahren aufgrund von Sanierungsarbeiten keine Kontrollen am Verkehrskontrollplatz Gersdorf (an der Pyhrn-Autobahn A 9) durchgeführt werden, danach funktionierte die nötige Verkehrsleit-Einrichtung nicht, für deren Reparatur allerdings die ASFINAG zuständig ist. Daher sollte nach Ansicht des LRH durch entsprechende Maßnahmen das geplante Kontroll-Ausmaß in angemessener Zeit erreicht werden.

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