Betrieb der Naturgas-Anlage unter keinem guten Stern

LRH prüfte Projekt des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld-Süd

Unter keinem guten Stern standen die Errichtung und der Betrieb der Naturgas-Anlage des nunmehrigen Eigentümers, dem Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd. Zu diesem Schluss kommt der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch in seinem jüngsten Prüfbericht. Seit 2011 erfolgten Investitionen für den Bau dieser Anlage, auch mit Förderungen auf Bundes- und Landesebene. Doch aufgrund der verfahrenstechnischen Komplexität war ein dauerhafter Vollbetrieb der Anlage zu keinem Zeitpunkt möglich. Daher türmten sich massive Verbindlichkeiten in Höhe von 18,7 Millionen Euro auf.

Der Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd wird getragen von fünf Mitgliedsgemeinden, nämlich Ehrenhausen an der Weinstraße, Gamlitz, Gabersdorf, Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark. Gemeinsam mit einem weiteren Unternehmen errichtete dieser Verband die NGS Naturgas GmbH für den Bau einer Naturgas-Anlage zur Produktion von Biogas und zur Verwertung von Klärschlamm. Nur kam es nie zu einem Vollbetrieb dieses Projektes. Ab 1. Jänner 2011 war der Abwasserverband alleiniger Gesellschafter an der NGS - zehn Jahre später erfolgte aufgrund der Überschuldung der NGS die verschmelzende Umwandlung dieser Gesellschaft auf den Abwasserverband, womit auch sämtliche Verbindlichkeiten auf diesen übergingen. Laut LRH entstand somit durch die Gründung, den Betrieb und die nunmehrige Umwandlung der NGS ein zusätzlicher Aufwand für den Abwasserverband.

Die Kosten aus der Erfüllung der Aufgaben des Abwasserverbandes sind laut dessen Satzung durch seine Mitglieder zu tragen, je nach Beitragsanteilen. Im Zuge der LRH-Prüfung stellte es sich heraus, dass die Bedeckung der Aufwendungen der NGS teilweise durch den Abwasserverband erfolgte. Dies alles führte in weiterer Folge zu höheren Gebühren in den fünf Mitgliedsgemeinden. Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge sind nunmehr auch die für und durch die NGS aufgenommen Darlehen vom Abwasserverband zu decken. Somit hat die Rückzahlung der Schulden vorerst zur Gänze durch die Mitgliedsgemeinden zu erfolgen. Aus Sicht des LRH wird die Verrechnung der Rückzahlung künftig eine erhebliche Belastung für die jeweiligen Gemeindehaushalte darstellen und die finanzielle Situation der Mitgliedsgemeinden schwächen.

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