LRH stellt Prüfung der steirischen Wohnbauträger ein

Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bringt die vom Landtag initiierte Prüfung der 26 steirischen gemeinnützigen Wohnbauträger durch den Landesrechnungshof zu Fall. Denn eine Norm des Landesverfassungsgesetzes, welche eine entsprechende Prüfkompetenz begründete, wurde als verfassungswidrig aufgehoben.

Im Dezember 2019 erhielt der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch vom Landtag Steiermark den Prüfauftrag, eine Gebarungskontrolle der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Steiermark durchzuführen. Nach einer divergierenden Beurteilung der Prüfkompetenz zwischen den Wohnbauträgern einerseits und dem Landesrechnungshof andererseits stellte dieser einen Antrag auf Klärung einer Meinungsverschiedenheit beim Verfassungsgerichtshof. Deren Ergebnis war die Aufhebung der landesverfassungsrechtlichen Norm, welche im konkreten Fall die Prüfkompetenz für die Gebarung von Wohnbauträgern begründete, mit Erkenntnis vom 6. Dezember des Vorjahres.

„Dem Prüfauftrag des Landtages kann somit nicht nachgekommen werden - die Prüfung wird eingestellt", heißt es in dem nun veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes. Nachdem die entsprechende Norm des Landesverfassungsgesetzes vom Verfassungsgerichtshof zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben wurde, stünde dem Landesrechnungshof keine dahingehende Prüfkompetenz mehr zu.

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